Von Peter Schmieder
Dem Schüler wurde vorgeworfen, 2010 im Alter von 14 Jahren eine Freundin der Schwester sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen sei im Alter von fünf bis acht Jahren gewesen. Die eigene Mutter soll den Jungen angezeigt haben. Die Öffentlichkeit hatte zur Verhandlung vor Döbelns Jugendrichterin Christa Weik keinen Zutritt, Das Opfer und der Angeklagte sind noch minderjährig.
Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sei der Angeklagte freigesprochen worden, so Weik nach der Verhandlung. Wegen der ebenfalls angeklagten, nicht mit den Missbrauchsvorwürfen in Verbindung stehenden Körperverletzungsdelikten sei der jetzt 15-Jährige aber zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Zudem muss er einen sozialen Trainingskurs besuchen. Der Junge soll psychologisch betreut werden.
Missbrauch oder Spielerei?
Wo die Grenze zwischen kindlich-falscher Unbedarftheit und sexuellem Missbrauch liegt, ist nicht nur im juristischen Sinne enorm schwierig zu definieren, die Aufgabe von Richterin Christa Weik als heikel zu bezeichnen, untertrieben... Vor der Aussage des Mädchens habe der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen müssen, nur sein Verteidiger blieb. Ein Übergriff mit eindeutigem sexuellen Hintergrund war aus Weiks Sicht auch nach der Anhörung des Mädchens nicht zu belegen. Der Angeklagte habe sich wohl auf sie gelegt und sich dabei anzüglich bewegt.
Bei einer richterlichen Anhörung im Vorfeld der Verhandlung hatte ein Missbrauchsdelikt noch nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Zuvor hatte die Mutter ihren Sohn angezeigt.Der Junge lebte damals mit den Halbschwestern, der Mutter und dem Stiefvater unter einem Dach. Schon als 13-Jähriger soll er die Schwester in irgendeiner Art und Weise sexuell belangt haben.
Nach den neuerlichen Verdachtsmomenten wollte die Mutter ihren Sohn in ein Erziehungsheim abgeben. Dank der Großeltern ist dem Junge das Heim erspart geblieben, die haben mittlerweile das Sorgerecht. In dieser Extremsituation, zwischen den Familien-Fronten und als Missbrauchs-Beschuldigter hatte der Angeklagte im April 2011 mehrfach zugeschlagen. „Immer auf Schwächere, aber nie besonders schwerwiegend“, so Weik.