Von Rolf Hill
Sexuellen Missbrauch von Kindern in vier tateinheitlichen Fällen legte das Amtsgericht Zittau einem 21-Jährigen aus einem Zittauer Ortsteil zur Last. Im Juni/Juli vergangenen Jahres habe der junge Mann mehrfach Kontakt zu einer erst 13-Jährigen in Weißwasser gehabt, hieß es in der Anklageschrift. Beim gemeinsamen Schwimmbadbesuch streichelte er das Geschlechtsteil des Mädchens. Als man sich einige Tage später auf einem Spielplatz traf, schob er seine Hand in ihre Hose. Im September habe er ihr dann schließlich zweimal Fotos seines Penis im Zustand der Erektion über Whats-app geschickt und sie auch um freizügige Bilder gebeten. Das Alter des Mädchens war ihm bekannt. Der Kontakt sei über Facebook entstanden, sagte der Angeklagte. Und da er in Weißwasser die Berufsschule besuche und da jeweils mehrere Tage im Internat verbringe, war die Gelegenheit günstig, sich persönlich kennenzulernen. So kam man sich näher. Aber weder im Freibad noch auf dem Spielplatz habe er das Mädchen unsittlich berührt. Außer ein paar Küsschen sei da nichts gewesen, schon wegen der vielen Zuschauer jedes Mal. Den Austausch der Fotos räumte er ein. Er könne sich erinnern, selbst auch ein Bild erhalten zu haben.
Dem Gericht lagen indessen Unterlagen vor, die besagten, dass die Geschädigte lange Zeit bei ihrem Vater in Hamburg lebte. Während dieser Zeit hatte sie, obwohl minderjährig, schon Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen. In einem Chat teilte sie dem Angeklagten mit, sie habe nun alle Männer angezeigt, mit denen sie engeren persönlichen Kontakt hatte, und dazu gehöre er ebenfalls.
Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, in geordneten Verhältnissen lebt und eine feste Partnerin hat, beantragte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe die Anwendung des Jugendstrafrechts. Sie hielt eine Geldstrafe für angemessen.
Ähnlich sah es Staatsanwalt Uwe Schärig. Er beantragte die vorläufige Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, dass der Angeklagte innerhalb des nächsten halben Jahres 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Dem schloss sich das Gericht unter Vorsitz von Richter Stephan Folda an.