Von Frank Christiansen
Düsseldorf. Vermummt mit einem Palästinensertuch erschien Ibrahim Mohamed K. im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Nach 131 Verhandlungstagen wurde der 32-jährige Syrer (32) gestern als al-Qaida-Terrorist und Statthalter Osama bin Ladens in Deutschland zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und versuchten bandenmäßigen Versicherungsbetrugs schuldig gesprochen. Zwei palästinensische Brüder erhielten sechs und dreieinhalb Jahre Haft.
Auf illegalem Weg kam der Syrer nach der gescheiterten Karriere als Sänger 1997 nach Deutschland und beantragte mit gefälschtem Pass Asyl, wie Richter Ottmar Breidling schildert. Allmählich begeisterte er sich für den Islamismus und knüpfte Kontakte zu Terroristen. Ab Februar 2001 sei er in afghanischen al-Qaida-Lagern ausgebildet worden.
Nach den Anschlägen vom 11.September 2001 habe er für al-Qaida dort auch gegen die alliierten Truppen gekämpft und sich auf seinen Tod als „Märtyrer“ vorbereitet. Doch angesichts der aussichtslosen Lage habe bin Laden ihn und andere Islamisten nach Europa entsandt, um Kämpfer zu rekrutieren und Geld zu beschaffen.
Die mitverurteilten staatenlosen palästinensischen Brüder, beides Studenten, hat der Syrer in Deutschland mit seiner Begeisterung für den islamistischen Terror angesteckt. Der jüngere der beiden Brüder brach in Jubel aus, als er an seinem Arbeitsplatz in einem Frankfurter Hotel die New Yorker Anschläge vom 11. September im Fernsehen mitverfolgte.
Lauschangriff rechtens?
Im Jahr 2004 gerieten die Muslime ins Fadenkreuz der Fahnder. Die Ermittler verwanzten die Wohnung des Syrers und belauschten seine Gespräche 150 Tage lang rund um die Uhr. Das Verfahren in Düsseldorf war damit das erste der Bundesanwaltschaft, das zentral auf dem Großen Lauschangriff fußte.
Dabei habe man sich in einer „rechtlichen Grauzone“ bewegt, sagte Richter Breidling. Denn die Wohnung des Syrers wurde erst abgehört, nachdem das Bundesverfassungsgericht das erste Gesetz zum Lauschangriff in Teilen für verfassungswidrig erklärt, der Bundestag die Neufassung aber noch nicht verabschiedet hatte. (AP)