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Abriss abgelehnt

Das städtebauliche Konzept der Stadt zur Fährmannstraße fällt bei der Denkmalpflege durch.

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© Claudia Hübschmann

Von Udo Lemke

Meißen. Die Häuser Nummer 1, 2, 3, 6, 7 und 8 an der Fährmannstraße und die Uferstraße Nummer 4 stehen unter Denkmalschutz. Trotzdem will sie die Stadt, bis auf Letztgenanntes, abreißen. So steht es in einem städtebaulichen Konzept, dass die Stadtverwaltung beim Meißner Büro Dr. Claus-Dirk Langer und May Landschaftsarchitekten Dresden in Auftrag gegeben hat. Um Stellungnahme gebeten, antwortete die beim Landkreis angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde. Deren Leiter, Dr. Andreas Christl, kommt zum Schluss, dass das Konzept der beiden Büros abzulehnen ist.

Christl begründet dies, nach einer gemeinsamen Begehung der Fährmannstraße mit Vertretern des Landesdenkmalamtes. „Die bei der Besichtigung der Gebäude Fährmannstraße 1, 2 (Vorderhaus) und 3 vorgefundene Bausubstanz weist, trotz des seit mindestens 2012 unterlassenen Bauunterhalts, keine gravierenden Schäden auf.“ Allerdings sei eine Beräumung der von den letzten Mietern verlassenen Wohnungen sowie der Erdgeschosse nach der Elbeflut 2013 offenkundig nicht erfolgt. Und: „Lediglich im Dach- und 3. Obergeschoss des Gebäudes Fährmannstraße 1 waren partiell Nässeschäden kleineren Ausmaßes durch offen stehende Dachfenster und Undichtigkeiten im Flachdachbereich zu beobachten, die aber auf mangelnde Gebäudepflege der letzten Zeit zurückzuführen sind.“

Christl geht davon aus, das der Leerstand der Gebäude 1 und 2 erst in den zurückliegenden Jahren entstanden sein muss. „Der Gebäudebestand ist nutzbar und mit vergleichsweise moderatem Aufwand modernisier- und sanierbar.“ Er verweist darauf, dass diese Einschätzung nicht auf alle Gebäude an der Fährmannstraße zutrifft. So habe die Untere Denkmalbehörde schon 2012 eine Abrissgenehmigung für das Hinterhaus der Fährmannstraße 2 erteilt, weil „für dieses Gebäude die Erhaltung nicht mehr zumutbar und der Abbruch ein stadthygienisches Gebot ist“. Allerdings steht das besagte Hinterhaus immer noch.

Christl erklärt, dass die seitens der Stadtverwaltung erfolgte Vergabe der Bauzustandsstufe 4 für die Gebäude „nach Planlegende lediglich nach Inaugenscheinnahme von außen!“ erfolgte. Bauzustandsstufe 4 bedeutet, dass die gefahrlose Nutzung der Gebäude nicht mehr gegeben ist, dass sie unbrauchbar sind. Die Stellungnahme der Denkmalbehörde zieht hingegen folgendes Fazit: „Insgesamt ist aber festzustellen, dass die Bausubstanz nicht als baufällig eingestuft werden kann.“

Das Argument, die Fährmannstraße befinde sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe „ist zur Begründung eines Abrissansinnens ebenfalls ungeeignet“, denn dann müsste ja auch ein Großteil der historischen Innenstadt, der Triebischvorstadt und weitere Bereiche abgerissen werden, liegen sie doch ebenfalls im Überschwemmungsgebiet.

Grundsätzlich erklärt Christl, dass die Denkmalwürdigkeit der Fährmannstraßenhäuser gegeben ist. Denn die um 1880 errichteten Mietshäuser grenzen die Altstadt von den mit der Industrialisierung einsetzenden Stadterweiterungen ab. Diese wiederum waren dem damaligen Bevölkerungswachstum geschuldet. „Die Denkmalwürdigkeit der Gebäude an der Fährmannstraße ergibt sich deshalb neben der architektonischen Qualität der frühen Gründerzeitbauten auch aus ihrem stadtgeschichtlichen Aussagewert.“