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„Abrisse müssen bis auf Ausnahmen nicht genehmigt werden“

Zittaus Bauaufsichtschefin sagt aus aktuellem Anlass, wann die Stadt einen Rückbau verhindern könnte.

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© Rafael Sampedro

Von Thomas Mielke

Zittau. Mindestens 16 Gebäude sind im vergangenen Jahr in Zittau und den Ortsteilen abgerissen worden. 2016 zuvor waren es mindestens sieben. Derzeit fällt das Haus III, das sogenannte „Klugscheißeraquarium“, der Hochschule Zittau/Görlitz am Ring und es wird die Tankstelle an der Freudenhöhe zurückgebaut. Nicht immer trifft der Abriss auf Freude bei den Zittauern. Vor allem, wenn historische Gebäude dem Abrissbagger zum Opfer fallen. Zittaus Bauaufsichtschefin Ina Kamnisky sagte im SZ-Gespräch, was die Stadt in einem solchen Fall tun könnte und was nicht.

Ina Kaminsky leitet die Zittauer Bauaufsichtsbehörde.
Ina Kaminsky leitet die Zittauer Bauaufsichtsbehörde. © www.foto-sampedro.de

Frau Kaminsky, wie viele Anträge auf Abrisse von Gebäuden liegen Ihnen derzeit vor?

Ein Abriss ist laut Sächischer Bauordnung in der Regel verfahrensfrei, es muss also kein Antrag gestellt und keine Genehmigung erteilt werden. Das heißt: Eine Pkw-Garage zum Beispiel darf ohne Bauverfahren errichtet und wieder weggenommen werden. Ausnahmen sind in Paragraf 61 der Sächsischen Bauordnung geregelt. Dazu gehören Gebäude, die nicht freistehend sind, und generell Gebäude der Klasse 4 und 5. Deren Abbruch muss mindestens einen Monat vorher der Behörde angezeigt werden. Ein Bauherr, der ein denkmalgeschütztes Gebäude abbrechen will, muss aber in jedem Fall eine Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen.

Was sind denn Gebäude der Klasse 4 und 5?

Gebäude über sieben Meter Höhe. Bei der Höhe gilt der Fußboden des Aufenthaltsraumes im obersten Geschoss.

Wie viele Anzeigen für Abrisse liegen Ihnen derzeit vor?

Bisher 3 in 2018.

Welche?

Zum Beispiel für die Tankstelle an der Freudenhöhe.

Warum ist der Abriss angezeigt worden? Ihren Erklärungen zufolge wäre das doch gar nicht nötig gewesen.

Weil der Bauherr so freundlich war. Er hätte es nicht tun müssen.

Liegt Ihnen auch eine Anzeige für den Abriss des Klugscheißeraquariums vor?

Ja.

Was passiert, wenn Ihnen ein Abriss angezeigt wird?

Wir haben eine Informationspflicht. Das betrifft in der Regel die Untere Denkmalschutzbehörde und das Umweltamt.

Können Sie einen Abriss, der Ihnen angezeigt wird, verhindern?

Nein, nur wenn er im Sanierungsgebiet liegt ...

... also in etwa in der Innenstadt?

Ja. Wir würden uns dabei auf die Denkmalschutzbehörde stützen.

Wie oft kommt so etwas in Zittau vor?

Ich habe es in meiner Dienstzeit noch nicht erlebt. Allerdings kann die Denkmalschutzbehörde auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes einen Abbruch versagen.

Gab es solche Fälle?

Ja, 2016, während meiner Elternzeit, wurde die Beseitigung der Böhmischen Straße 14 geplant und nicht genehmigt.

Wie war das zum Beispiel bei den nicht frei stehenden Häusern am Mandauer Berg?

Sie waren einsturzgefährdet. Da haben wir sogar den Abbruch gefordert. Prinzipiell gilt bei nicht frei stehenden Gebäuden: Ein Tragwerksplaner muss nachweisen, dass es durch den Abbruch keine Auswirkungen auf die Nachbargebäude gibt. Diese Abbrüche begleiten wir als Behörde.

Was muss passieren, dass die Stadt Eigentümer anweist, abzureißen, oder selbst den Abrissbagger bestellt?

Das betroffene Gebäude muss eine Ruine sein und eine öffentliche Gefahr darstellen. Das ist allerdings der allerletzte Schritt, der auch für uns unerfreulich und oft auch teuer ist. Schon, wenn ein Gebäude einen fragwürdigen Zustand erreicht, hören wir den Besitzer an und fordern ihn auf, die Standsicherheit herzustellen. Das ist aber nur der erste Schritt. Bis zur Abrissverfügung folgen – oft über Jahre – viele weitere.

Haben Bürger die Chance, einen Abriss zu verhindern?

Nein, es sei denn, sie kaufen das Gebäude oder überzeugen den Eigentümer.