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Acht Jahre Haft für Infinus-Gründer

Der Prozess dauerte knapp drei Jahre, 238 Zeugen wurden vernommen. Jetzt sind die Urteile im Prozess gegen den ehemaligen Dresdner Finanzdienstleister Infinus gefallen.

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© Robert Michael

Dresden. Im Prozess gegen den ehemaligen Finanzdienstleister Infinus hat das Landgericht Dresden am Montag die sechs Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verurteilt. Der Hauptangeklagte, der Firmengründer Jörg Biehl, muss für acht Jahre ins Gefängnis.

Die sechs Männer haben sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem besonders schweren Fall sowie wegen Kapitalanlagebetrugs strafbar gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats.

Die Infinus-Manager hatten bestritten, sie hätten sich auf Kosten der Anleger illegal bereichern wollen. Durch die Geschäfte der Unternehmensgruppe, die nach Ansicht des Gerichts wie ein Schneeballsystem funktionierten, waren laut Anklage bundesweit rund 22 000 Anleger Verluste in Höhe von 312 Millionen Euro entstanden. Das System Infinus habe funktioniert, in dem Kunden hohe Gewinne angekündigt und ein stetig wachsendes Unternehmensvermögen vorgespielt worden sei.

Tatsächlich aber seien Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt worden, die nur mit dem Geld von zusätzlich eingeworbenen Anlegern hätten bedient werden können. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre das System jedoch früher oder später zusammengebrochen.

In dem Strafverfahren, das Ende 2015 begonnen hatte, hatte das Gericht 238 Zeugen und drei Gutachter vernommen. Es ist eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland. Die Verteidiger hatten bereits angekündigt, im Falle einer Verurteilung Revision einlegen zu wollen.

Im voll besetzten Gerichtssaal reagierten manche Zuschauer mit Gelächter bei der Verkündung des Strafmaßes. Der vorsitzende Richter sprach bei der Infinus-Unternehmensgruppe von einem „wirtschaftlich eng verwobenen, von außen kaum durchschaubaren Firmengeflecht“, das untereinander Geschäfte gemacht habe. Das Geschäftsmodell sei es gewesen, zumindest in den letzten Jahren Schulden zu machen.

Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hatte die Ermittlungen zu Infinus Mitte 2012 ins Rollen gebracht, Ende 2013 nahm die Staatsanwaltschaft Dresden die Angeklagten fest. Bei einer Razzia waren Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen der Beschuldigten beschlagnahmt worden.

Seit Herbst 2016 sind alle Angeklagten gegen Kaution oder unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Schadenersatzansprüche von Anlegern liefen zivilrechtlich bislang meist ins Leere. Inzwischen verlangt der Insolvenzverwalter von einigen Anlegern Zinsen zurück, weil die Gewinne nach seiner Auffassung in Wahrheit nicht erwirtschaftet worden seien. (SZ/lot, lex)