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Ärger um sanierte Denkmal-Villa

Zwei Bauherren haben das Haus an der Gostritzer Straße gerettet. Das gefällt dem Nachbarn gar nicht. Er klagt gegen die Stadt.

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© Sven Ellger

Von Annechristin Bonß

Es ist ein Schmuckstück geworden, das Haus an der Gostritzer Straße 92. Was vor einem Jahr noch eine Ruine war, mit wuchernden Pflanzen, kaputten Fenstern und Dachrinnen und abgeblätterten Putz, ist heute das Zuhause von fünf Familien. „Und eins der kinderreichsten Häuser in ganz Mockritz“, sagt Jens Hofmann. Der 36-jährige Bauherr könnte glücklich sein über das, was er zusammen mit seinem Investorenpartner Sven Schindler, einem Reicker Unternehmer, geschaffen hat. Wäre da nicht die Klage, die der Besitzer des Nachbarhauses gegen die Stadt führt, genau wegen des Schmuckstücks an der Gostritzer Straße.

Die Sorgen der beiden Investoren fingen nach der Sanierung an. Jens Hofmann kennt das Ensemble seit seiner Kindheit. Im verwachsenen Garten hat er oft gespielt. Seine Oma wohnte in der Nähe. Zufällig sei er darauf gestoßen, dass das Gebäude verkauft werden sollte und investierte. Das war vor fünf Jahren. Damals war das Haus in einem sehr schlechten Zustand. „Viele Winter hätte das Gebäude nicht mehr überlebt“, sagt Architekt Jörg Zimmermann. Der Schwamm hatte große Teile befallen.

Was folgte, war eine intensive und sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt, sagen Investoren und Architekten. Nicht nur, weil das Gebäude von 1895 unter Denkmalschutz steht. Im nicht geschützten Hinterhaus hatte einst der bekannte Dresdner Künstler A. R. Penck eine seiner Wirkungsstätten gehabt. „Die Wände waren über und über mit Zeichnungen versehen“, sagt Jens Hofmann. Teilweise konnten die Kunstwerke gerettet werden. Beide Gebäude wurden aufwendig saniert. Anderthalb Millionen Euro hat das die beiden Investoren gekostet. Im Sommer 2014 zogen die Mieter in die beiden Bauten ein.

Und der Streit begann. Der Besitzer des Nachbargrundstücks klagt nun gegen die Stadt. Grund für die Klage ist die Baugenehmigung der Stadt für das Hinterhaus. Dagegen ist der Kläger in Widerspruch gegangen, ohne Erfolg. Jetzt, da die Sanierung abgeschlossen ist, will er sein Recht vor Gericht einklagen. „Dabei haben wir an der Höhe vom Hinterhaus nichts verändert“, sagt der Architekt. Die beiden Investoren treten als Beigeladene auf und haben sich Beistand von einem Rechtsanwalt genommen. Einsicht in die Akten haben sie nur bedingt, weil sie nicht die Beklagten sind.

Äußern will sich der Besitzer des Nachbargrundstücks gegenüber der SZ nicht. Der Dresdner Orthopäde soll mehrere Gebäude besitzen. So auch das Nachbarhaus auf der Gostritzer Straße 90. Selbst wohnt er dort nicht. Auskunft über den Grund seiner Klage gibt dafür das Verwaltungsgericht Dresden. Demnach geht es unter anderem um fehlenden Abstand zu seinem Grundstück sowie eine Beeinträchtigung durch fehlende Lichtzufuhr. Sein Argument: Weil für die Sanierung des Hinterhauses eine Wand abgebrochen und neu errichtet wurde, handelt es sich nicht mehr um eine Sanierung, sondern um einen Neubau. Und genau der beeinträchtige nun sein Grundstück. Daher hätte die Stadt Rücksicht auf den Kläger nehmen und die Baugenehmigung zurücknehmen müssen.

Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht gefolgt. Die Baugenehmigung ist demnach nichtig, das sanierte Haus ein Schwarzbau. Rechtskräftig ist dieses Urteil noch nicht. Die Stadt und die beiden Investoren sind in Berufung gegangen. Nun muss das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob diese zulässig ist. Wenn ja, wird in dieser Instanz neu verhandelt. Theoretisch könnte der Fall letztendlich auch noch vor dem Bundesverwaltungsgericht landen.

Die Stadt hält sich daher bedeckt zu dem Vorfall. Äußern wollen sich die Ämter nicht, mit Verweis auf das noch offene Gerichtsverfahren. Was eine Niederlage der Stadt dort bedeuten könnte, darüber können auch die Investoren nur mutmaßen. Abriss, Rückbau, Strafzahlungen?

„Wir schwanken zwischen Hoffen und Bangen“, sagt Jens Hofmann. Es sei eine sehr schwierige Situation. Und eine ärgerliche dazu. Denn die Sanierung an sich sei sehr sorgfältig durchgeführt und die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz gewissenhaft gewesen.