Döbeln
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AfD-Büro-Bomber werden angeklagt

Die drei Männer, die Anfang des Jahres eine Explosion in der Döbelner Innenstadt verursacht haben, drohen bis zu vier Jahren Haft.

Von Verena Toth
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Auf dieses Döbelner AfD-Büro wurde Anfang Januar ein Anschlag verübt. Jetzt stehen die mutmaßlichen Täter wohl bald vor Gericht.
Auf dieses Döbelner AfD-Büro wurde Anfang Januar ein Anschlag verübt. Jetzt stehen die mutmaßlichen Täter wohl bald vor Gericht. © André Braun

Chemnitz/Döbeln. Die Ermittlungen wegen des Explosionsangriffs auf das AfD-Büro in Döbeln am 3. Januar sind abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz mitteilt, wurde gegen zwei Männer (29 und 33 Jahre) Anklage wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter schwerer Brandstiftung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhoben. Ein dritter Mann (40) wird wegen Beihilfe zu diesen Delikten angeklagt.

Den zwei Hauptangeschuldigten wird vorgeworfen, am 3. Januar in der Tschechischen Republik eine 150 Millimeter Kugelbombe der Kategorie F4 mit einer Nettoexplosionsstoffmenge von 1.100 Gramm erworben und diese nach Deutschland gebracht zu haben. Beide hatten jedoch keine die für den Umgang mit derartigen pyrotechnischen Erzeugnissen erforderliche Erlaubnis.

Spätestens auf der Rückfahrt nach Deutschland sollen sie beschlossen haben, die Kugelbombe vor dem Bürgerbüro der AfD in Döbeln zur Detonation zu bringen. „Ihnen liegt zur Last, ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend gegen 19.30 Uhr die Kugelbombe auf das Fensterbrett des AfD-Büros gelegt, eine Mülltonne davor geschoben und die Bombe entzündet zu haben. Der dritte Angeschuldigte soll die Mittäter durch seine Anwesenheit bei den Taten unterstützt und deren Pläne gebilligt haben“, so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Durch die Wucht der Detonation wurde die Fensterscheibe des AfD-Büros nach innen gedrückt und Teile des Inventars erheblich beschädigt und in Brand geraten. Zu einem Übergreifen des Feuers auf das Gebäude, welches die Angeschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen hatten, kam es glücklicherweise nicht. Mehrere Familien, die im selben Haus wohnen, mussten wegen der Brandgefahr fluchtartig ihre Wohnungen verlassen. Außerdem wurden vor dem Gebäude stehende Fahrzeuge und in der gegenüberliegenden Wohnung zwei Fensterscheiben schwer beschädigt. Insgesamt entstand bei dem Angriff ein Sachschaden von mindestens 16.000 Euro.

Die drei Döbelner, die von Überwachungskameras aus dem AfD-Büro aufgezeichnet wurden, konnten bereits kurz nach der Tat von den Polizeibeamten ermittelt und verhört werden. Ein Haftbefehl gegen die drei Deutschen wurde jedoch von mehreren Gerichten abgelehnt, weil keine Flucht, -Verdunklungs -und Wiederholungsgefahr bestehe, hieß es damals. Die mutmaßlichen Täter sind weiterhin auf freiem Fuß. Wann die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Döbeln stattfinden wird, steht noch nicht fest. Den beiden Hauptverdächtigen könnten bis zu 15 Jahren Jahren und dem Helfer bis zu elf Jahren Gefängnis drohen. Weil die Anklage jedoch am Schöffengericht in Döbeln eingereicht wurde, sei von einer Maximalstrafe von bis zu vier Jahren auszugehen, so die Staatsanwaltschaft Chemnitz.