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AfD klagt erfolgreich gegen Paritätsgesetz

Mehr Frauen ins Parlament - das war das Ziel eines Paritätsgesetzes in Thüringen. Ein Gericht kippte die Regelung nun - das könnte ähnliche Vorhaben bremsen.

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Stefan Kaufmann (2.v.l.), Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, bei der Urteilsbegründung. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.
Stefan Kaufmann (2.v.l.), Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, bei der Urteilsbegründung. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. © Martin Schutt/dpa

Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils am Mittwoch in Weimar. "Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.

Das Paritätsgesetz sieht vor, dass Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Erstmals hätte diese Regelung bei der im April 2020 anstehenden Landtagswahl gegolten. Sie kann nach der Gerichtsentscheidung aber nun keine Anwendung mehr finden.

Gegen das Paritätsgesetz hatte die Thüringer AfD geklagt. Sie hatte argumentiert, dass die zwingende paritätische Besetzung der Kandidatenlisten die Parteien in ihrer Freiheit beschränke, selbst über die Kandidaten für Landtagswahlen zu entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof überprüfte, ob das Paritätsgesetz verfassungskonform ist, ohne dabei nur auf die Argumente der Klägerin beschränkt zu sein.

Demonstrantinnen stehen am Mittwoch vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Demonstrantinnen stehen am Mittwoch vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof. © Martin Schutt/dpa

Der emeritierte Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Martin Morlok hält das Urteil für wenig überraschend. "Die Debatte über solche paritätischen Regelungen läuft in mehreren Bundesländern und auf Bundesebene. Wenn ein Verfassungsgericht in Thüringen jetzt eine Entscheidung dazu getroffen hat, wird das sicher zur Dämpfung solcher Bestrebungen beitragen", sagte Morlok der Deutschen Presse-Agentur. Seiner Ansicht nach müsse nun überprüft werden, ob es andere Hebel gebe, um mehr Frauen in die Politik zu bringen - etwa frauen- und familienfreundlichere Parteiarbeit.

Als erstes Bundesland noch vor Thüringen hatte Brandenburg im Januar 2019 ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. Verfassungsrechtliche Bedenken gab es von Anfang an. Laut Morlok werde das Thüringer Urteil eine Signalwirkung auch für die Diskussion auf Bundesebene haben. Faktisch, sagte Morlok, schauten in der Regel auch andere Gerichte auf solche Entscheidungen. In Brandenburg verhandelt das dortige Verfassungsgericht im August über das Paritätsgesetz.

Deutlich mehr Männer als Frauen

Morlok wies aber darauf hin, dass es in Brandenburg zumindest Ausnahmeregelungen gebe, die es in Thüringen nicht gegeben habe. Mit Blick auf die tragende Argumentation für das Thüringer Urteil sei der Fall in Brandenburg aber nicht grundsätzlich anders, sagte Morlok.

Die Thüringer Verfassungsrichter argumentierten unter anderem mit der Freiheit der Parteien, sich bewusst für oder gegen eine Quotierung entscheiden zu können. Auch aus ihrem Programm heraus müsse es möglich sein, dass sie beispielsweise Landeslisten mit vorwiegend Frauen oder vorwiegend Männern besetzen. "Eine Partei darf parteiisch, darf einseitig sein", sagte Staatswissenschaftler Morlok.

In den deutschen Länderparlamenten sind teils deutlich mehr Männer als Frauen vertreten. Spitzenreiter bei Mandaten von Frauen ist Hamburg. Dort sind 43,9 Prozent der Abgeordneten weiblich, wie eine Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zeigt. In Sachsen-Anhalt - dem Schlusslicht - sind dagegen nur 21,8 Prozent der Abgeordneten Frauen.

SPD und Linke wollen an der Idee festhalten

Die AfD begrüßte das Urteil. Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, twitterte, die etablierten Parteien hätten grundlegende Rechte verletzt, indem sie Ideologie und Selbsterhalt in den Vordergrund stellten. SPD und Linke sprachen zwar von einem Rückschlag, wollen aber ungeachtet des Urteils an der Idee von Paritätsregelungen festhalten.

"Da sich das Urteil in der zentralen Argumentation ausschließlich auf Thüringen bezieht, wird es (...) keine Relevanz für die Bundesebene entfalten", sagte Claudia Möhring, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, laut einer Mitteilung. Auch SPD-Fraktionsvize Katja Mast verteidigte das Ziel einer vergleichbaren Paritätsregelung für Bundestagswahlen: "Über ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter in der Politik braucht es eine deutschlandweite Debatte - diese muss weitergehen."

Auf Bundesebene hatten Frauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) im vergangenen Jahr dafür geworben, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. In Frankreich gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz. (dpa)