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Affenhaus-Brand kommt doch vor Gericht

Nach dem Brand im Krefelder Affenhaus sind Strafbefehle gegen drei Frauen erwirkt. Die lehnen die Geldstrafen aber ab, nun kommt es wohl zum Prozess.

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Feuerwehrleute stehen nach Löscharbeiten in der Nacht zu Neujahr vor dem Affenhaus im Krefelder Zoo. Drei Frauen werden beschuldigt, den Brand verursacht zu haben.
Feuerwehrleute stehen nach Löscharbeiten in der Nacht zu Neujahr vor dem Affenhaus im Krefelder Zoo. Drei Frauen werden beschuldigt, den Brand verursacht zu haben. © Andreas Drabben/dpa

Krefeld. Nach dem verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus in der vergangenen Silvesternacht haben die drei beschuldigten Frauen laut Staatsanwaltschaft jeweils einen Strafbefehl verbunden mit "beträchtlichen Geldstrafen" abgelehnt. Damit werde es voraussichtlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, teilte die Krefelder Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Demnach sollen die Frauen fahrlässige Brandstiftung begangen haben. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten in der Neujahrsnacht Himmelslaternen steigen lassen. Diese sollen dann den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos ausgelöst haben. Bei dem Feuer starben rund 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen. Ein schwer verletzter Gorilla musste von einem Polizisten erschossen werden. Das völlig zerstörte Affenhaus wurde abgerissen.

Laut Staatsanwaltschaft waren bereits im Juli erfolgreich Strafbefehle gegen die Frauen beim Amtsgericht Krefeld beantragt worden. Innerhalb der vorgesehenen Frist hätten aber alle drei die Strafbefehle abgelehnt - die laut Staatsanwaltschaft mit hohen Geldstrafen verbunden gewesen wären. Dadurch muss gemäß Strafprozessordnung vor Gericht eine Hauptverhandlung angesetzt werden.

Angeblich unerlaubte Scheiben kein Problem

Bei einem Strafbefehl setzt das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung gegeben hat. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Eine eigentlich angedachte Pressekonferenz zu ihren Ermittlungsergebnissen kommende Woche verwarf die Krefelder Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nun wieder. So solle der Beweisaufnahme vor Gericht nicht vorgegriffen werden. Zu einem wichtigen Punkt nahm ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aber Stellung: Laut den Ermittlungen sei am Affenhaus baurechtlich alles in Ordnung gewesen. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren eingebaut worden waren. Es stand die Frage im Raum, ob diese Scheiben vielleicht unerlaubterweise verwendet wurden - und das Feuer beschleunigt haben könnten.

Inzwischen wird in Krefeld ein neues "Artenschutzzentrum Affenpark" geplant, für das der Zoo um eine Fläche von 4.000 Quadratmetern vergrößert werden soll. Die Gorilla-Anlage neben dem Affenhaus ist schon länger wieder geöffnet. In dem Bereich leben auch zwei Schimpansen, die das Feuer verletzt überlebt hatten. (dpa)