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Agentur auch unter Quarantäne erreichbar

In Zeiten des Coronavirus verweist die Riesaer Arbeitsagentur auf ihr Online-Angebot.

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Die Arbeitsagentur an der Riesaer Breitscheidstraße. Wer unter Quarantäne steht, muss sich nun nicht mehr persönlich arbeitslos melden.
Die Arbeitsagentur an der Riesaer Breitscheidstraße. Wer unter Quarantäne steht, muss sich nun nicht mehr persönlich arbeitslos melden. ©  Archiv/Sebastian Schultz

Riesa. Wer arbeitslos ist, muss sich nicht zwangsweise in der Behörde an der Riesaer Breitscheidstraße melden - und dort womöglich zwischen hustenden Kunden warten. Aus gegebenem Anlass verweist die Arbeitsagentur auf ihre Onlineangebote.

"Mit den eServices der Agentur für Arbeit können viele Anliegen online von zu Hause aus erledigt und somit der Kontakt in Menschenansammlungen reduziert werden", teilt die Arbeitsagentur am Freitag mit.

Sollte jemand von Arbeitslosigkeit betroffen sein, kann er selbst bei einer angeordneten Quarantäne handeln - in drei Schritten.

Schritt 1: die Arbeitsuchendmeldung

Die Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen, aber spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährt man erst später davon, dann innerhalb von drei Tagen nach der Information. 

Das ist wichtig, damit die Arbeitsagentur Riesa so früh wie möglich bei der Arbeitssuche unterstützen kann und später keine finanziellen Nachteile entstehen. Die Arbeitsuchendmeldung kann im Internet erfolgen oder täglich von 8 bis 18 Uhr per Telefon unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00.

Schritt 2: die persönliche Arbeitslosmeldung

Diese Meldung muss spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen. Dazu ist für die Identitätsprüfung ein gültiger Ausweis mitzubringen.

Wegem des Coronavirus gilt allerdings eine Sonderregelung: Befinden sich Menschen ohne Erkrankung in einer angeordneten Quarantäne und können sich deshalb nicht persönlich arbeitslos melden, wird die Arbeitslosmeldung auch von einem Vertreter akzeptiert.

Dabei sind eine Vollmacht, ein gültiger Ausweis vom Bevollmächtigten sowie ein Nachweis über die Anordnung der Quarantäne mitzubringen.

Schritt 3: der Antrag auf Arbeitslosengeld

Dritter und letzter Schritt ist der Antrag auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur empfiehlt diesen, wenn möglich, von zu Hause aus online zu stellen. Dieses ist über den persönlichen Account im eService unkompliziert möglich. 

Das spare Zeit und Aufwand, so die Behörde. Und verringert darüber hinaus für alle Beteiligten das Ansteckungsrisiko. (SZ)

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