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Alles, was Sie über das Coronavirus wissen müssen

Symptome, Schutz, Behandlung: Die wichtigsten Fragen.

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© Symbolfoto: APA

Welche Symptome deuten auf eine Infektion mit dem Coronavirus hin?

Wie andere Erreger kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen waren vier von fünf Krankheitsverläufen mild.

Wann gilt jemand als Verdachtsfall?

Als Corona-Verdachtsfall gelten die Personen, die über Symptome von Atemwegserkrankungen verfügen und sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Corona-Krisenregion aufgehalten haben bzw. direkten Kontakt zu Personen aus einer Krisenregion hatten.

Welche Regeln gelten für diese Verdachtsfälle?

„Für die Verdachtsfälle gilt, sich telefonisch direkt in einem Krankenhaus anzumelden und sich dann unverzüglich dorthin zu begeben“, informierte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping. Neben dem Klinikum St. Georg in Leipzig gebe es auch in den Kliniken Dresden und Chemnitz spezielle Stationen für Infektionskrankheiten. Auch die Universitätsklinika in Dresden und Leipzig seien für solche Erkrankungen ausgestattet. Darüber ist jedes Krankenhaus in der Lage, Patienten mit Infektionskrankheiten für einen gewissen Zeitraum zu isolieren. Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten darüber hinaus unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben sowie die Husten- und Niesetikette und eine gute Händehygiene beachten.

Wie verhalte ich mich, wenn ich nicht weiß, ob ich mich angesteckt habe?

Beim Auftreten von Krankheitszeichen der Atemwege sollte man einen Arzt zunächst telefonisch kontaktieren. Dieser entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Unabhängigkeit von den geschilderten Symptomen gilt: Wer persönlichen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollte sich unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Dieses legt dann je nach Fall das konkrete Vorgehen fest. Zu den Empfehlungen kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten und für eine gute Belüftung der Wohnung zu sorgen.

Wie wird die Erkrankung mit dem Coronavirus nachgewiesen?

Der Verdacht kann in einem Labortest geprüft werden. Dazu werden Abstriche aus den oberen und tiefen Atemwegen entnommen.

Zahlt die Krankenkasse die Laboruntersuchung?

Hat ein Arzt einem Patienten einen Corona-Test verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, wurden die „Indikationskriterien“ zur Testung auf das Virus ausgeweitet, erläuterte die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Mit der neuen Regelung, obliegt die Entscheidung den Ärzten, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht. Zuvor galt die Kostenübernahme nur für Tests bei Patienten mit Symptomen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet waren.

Wie wird das neuartige Virus übertragen?

Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Ob das neuartige Coronavirus auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

Besteht die Gefahr, sich über importierte Lebensmittel anzustecken?

Bei Coronaviren erfolgt die Übertragung primär über Sekrete der Atemwege. Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen wie importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck erscheint daher unwahrscheinlich und ist bisher nicht dokumentiert.

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt. Das heißt, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.

Wie wird eine Infektion mit dem Coronavirus behandelt?

Eine spezielle Therapie zur Behandlung von Covid-19 gibt es bislang nicht. Die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Ein Klinikaufenthalt war bisher meist nicht nötig, da die große Mehrheit der Infizierten entweder gar nicht erkrankt ist oder nur leicht wie bei einer Erkältung.

Warum müssen alle Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?

Das neuartige Coronavirus ist nach den bisherigen Erfahrungen hoch ansteckend. Eine weitere Ausbreitung in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das Virus im Labor nachgewiesen wurde, möglichst lückenlos zu identifizieren. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Krankheitszeichen auftreten sollten. Gleichzeitig werden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann.

Welche Regeln gelten während der häuslichen Quarantäne?

Während der Quarantäne wird eine Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Zimmer empfohlen. Kontakte zu anderen Menschen, insbesondere wenn sie einer Risikogruppe angehören, sind zu vermeiden. Dazu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Kranke, Ältere und Schwangere. Mitbewohner und Familienangehörige sollen sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten oder einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Diese Räume, vor allem Küche und Bad, müssen regelmäßig gereinigt und gut gelüftet werden. Wichtig sind regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen und nach dem Toilettengang. Zum Trocknen am besten Einweg-Papiertücher verwenden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden.

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll?

Wer an einer Atemwegserkrankung leidet und im öffentlichen Raum bewegen muss, kann durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) das Risiko einer Ansteckung anderer Personen verringern. Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d. h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden. Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert.

Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.

Welche Mittel sind zur Desinfektion geeignet?

Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren), „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ anzuwenden. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste).

Wo erfährt man, ob ein Reiseland noch sicher ist?

Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt (AA) gegeben. Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des AA im Internet einzusehen.

Was ist, wenn ich auf Reisen unter Quarantäne gestellt werde?

Wer unter diesen Umständen nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, bekommt das Gehalt weitergezahlt.

Darf ich zu Hause bleiben, wenn für die Kita oder Schule eine Quarantäne gilt?

Arbeitnehmer können im Notfall für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Wenn keine andere Betreuung möglich ist, erhalten sie auch weiter ihr Gehalt.

Quellen: Robert-Koch-Institut; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; Kassenärztliche Bundesvereinigung; Bundesministerium für Gesundheit; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt