Die Stadt Altenberg wird sich weiter darum kümmern, dass die Fernseher im Stadtteil Lauenstein und in den Ortsteilen Falkenhain sowie Waldidylle nicht schwarz bleiben. Eigentlich wollte die Stadt diese Aufgabe ab diesem Jahr abgeben, zum Beispiel an einen Verein oder eine Interessengemeinschaft, so wie das in anderen Ortsteilen üblich ist. Doch es war der Wunsch aus den Orten, dass die Stadt die Antennenanlagen hier federführend weiterbetreibt, erläuterte Oberamtsrat Reiner Fischer zur jüngsten Ratssitzung. Denn damit einhergehen Veränderungen, die sich im Portemonnaie der Nutzer bemerkbar machen – und das warf Fragen in betroffenen Ortsteilen auf. So wird die Benutzungsgebühr in Lauenstein bei 54 Euro im Jahr stabil bleiben, dafür erhöht sich der Anschlussbeitrag, der einmalig zu zahlen ist von 45 auf 105 Euro. In Falkenhain und Waldidylle werden beide Positionen teurer. Der Anschlussbeitrag steigt leicht von rund 102 auf ebenfalls 105 Euro wie in Lauenstein. Die Benutzungsgebühr beträgt statt 42 jetzt 66 Euro. Wie setzen sich diese Kosten zusammen? wollte Herr Tittel in der Bürgerfragestunde wissen, der seit 45 Jahren in Falkenhain die Antennenanlage betreut. Und fügte hinzu: „Wir sind bisher mit unserem Geld ausgekommen.“ Aber das war eben bislang so eine Sache, die noch aus DDR-Zeiten rührte. Gemeinden kümmerten sich seinerzeit um die Kopfstationen, über die der Empfang erfolgte. Die Verteilung der Fernsehsignale lief dann zum Beispiel über Interessengemeinschaften. In Lauenstein sowie Falkenhain und Waldidylle war das anders. Da übernahmen die Rathäuser auch die Verwaltung der Gesamtanlage. Dabei wurden sie von technischen Betreuern unterstützt. Nach der Eingemeindung nach Altenberg lief das so weiter. Das wurde jetzt aber auf die notwendige rechtliche Basis gestellt. Die Stadträte beschlossen eine Satzung, in der auch die Beiträge und Gebühren geregelt sind. Die Stadt stützte sich dabei auf eine Mustersatzung, wie Oberamtsrat Fischer erläuterte. Außerdem seien die Kosten von einem Fachbüro kalkuliert worden. Diese Rechnung werde in drei Jahren wieder geprüft. Sollte es Überschüsse geben, werden diese wieder verrechnet.
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