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Altenburger OB muss AfD-Tweet löschen

Björn Höcke hatte den CDU-Politiker verklagt. Der kommt dem Beschluss nun nach - widerwillig.

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Altenburger OB André Neumann und der thüringische AfD-Chef Björn Höcke.
Altenburger OB André Neumann und der thüringische AfD-Chef Björn Höcke. © CDU Kreisverband Altenburger Land; Martin Schutt/d

Altenburg/Gera. Oberbürgermeister André Neumann (CDU) hat nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera einen Tweet gegen eine geplante Versammlung der AfD in Altenburg gelöscht - aber mit einem Screenshot erneut auf seine Kritik verwiesen. Am Mittwochabend schrieb der CDU-Politiker auf Twitter: "Als Oberbürgermeister darf ich laut Gerichtsbeschluss über Höcke und Kalbitz nichts zu meinem Willkommensempfinden schreiben. Okay! Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, der auch auf alle Rechte aufpasst."

10.000€ Strafe bei Nichtbeachtung

Dazu teilte Neumann den Screenshot eines Berichts über sein ursprüngliches Posting - die Kritik am geplanten Besuch der AfD-Politiker Björn Höcke und Andreas Kalbitz war so weiter sichtbar. Der Altenburger CDU-Politiker müsse 10.000 Euro zahlen, sollte er den betreffenden Tweet nicht löschen, hatte das Gericht zuvor mitgeteilt.

Neumann hatte vergangene Woche eine für Donnerstagabend in seiner Stadt geplante Kundgebung der AfD mit den Chefs der AfD-Landtagsfraktionen Thüringens und Brandenburgs mit Postings bei Twitter und Facebook kritisiert. "Die Neutralität eines Oberbürgermeisters hört bei dem Besuch von zwei Nationalsozialisten auf", schrieb er darin. Und weiter: "Herr Höcke, Herr Kalbitz, Sie sind in Altenburg nicht willkommen! Sehr viele Menschen werden Ihnen diese Botschaft am 16. Juli friedlich rüberbringen."

Die beiden Politiker sind als Wortführer des nach eigenen Angaben aufgelösten "Flügels" der AfD bekannt, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Gegen die AfD-Versammlung in Altenburg haben unter anderem bereits Kirchen, Parteien und Vereine Gegenproteste angekündigt.

Neutralitätsgebot verletzt

Das Verwaltungsgericht Gera gab nun aber einem Eilantrag Höckes gegen Neumann statt. Denn dieser habe mit seiner Aussage gegen das Neutralitätsgebot für Amtsinhaber verstoßen. (dpa)