Merken

Altenpfleger bestiehlt Patienten

Ein 30-jähriger Mann aus Geringswalde hat 85 Euro geklaut. Jetzt muss er 3 500 Euro Strafe zahlen.

Teilen
Folgen
NEU!

Von Helene Krause

Bei der Urteilsverkündung im Amtsgericht Döbeln starrte der Angeklagte gelangweilt zur Decke. Augenblicke vorher, als Richterin Karin Fahlberg ihm das letzte Wort erteilte, meinte er: „Was soll ich sagen, wenn der Zeuge alles von einem Zettel abliest, den ein anderer geschrieben hat?“

Vorgeworfen wurden dem Altenpfleger aus Geringswalde Diebstahl und Unterschlagung. Am 8. April 2014 soll er aus der Geldbörse eines Patienten, während dieser duschte, 50 Euro gestohlen haben. Acht Tage später verschwanden erneut fünf Euro. Diesmal soll der Mann einen Zehneuroschein aus dem Portemonnaie genommen und einen Fünfeuroschein wieder zurückgelegt haben. Bei einer anderen Patientin stahl er fünf Euro. Weil der bettlägerigen Frau immer wieder Geld fehlte, erzählte sie das einer Altenpflegerin. Die war vom gleichen Pflegedienst wie der Beschuldigte und dessen Schwiegertochter. Die stellte ihm eine Falle. Sie legte einen Fünfeuroschein auf den Tisch der Patientin. Am nächsten Tag war das Geld weg. Aber nur der Angeklagte war am Abend bei der Patientin.

Des Weiteren erhielt der Beschuldigte von einer weiteren Patientin aus Geringswalde 25 Euro. Für das Geld sollte er in der Apotheke ein rezeptpflichtiges Medikament kaufen. Er besorgte es auf Rechnung. Die 25 Euro soll er für sich behalten haben. Erst als die Sache ans Licht kam, beglich er die Rechnung.

Kamera überführt Dieb

In einer weiteren Anklage wurde dem Mann zur Last gelegt, zwischen Februar und August einen Patienten aus Waldheim 20 Euro, einen MP3-Player und ein Ladekabel entwendet zu haben.

In der Verhandlung bestritt der Angeklagte die Taten. Die zehn Euro soll ihm der Geschädigte zum Kindertag geschenkt haben. Außerdem erklärte er, dass er immer Mal etwas für die Patienten eingekauft habe „Sie hatten mir erlaubt, Geld aus dem Portemonnaie zu nehmen.“ Die 25 Euro für das Medikament will er in seiner Jeans vergessen haben. „Als ich darauf angesprochen wurde, gab ich sie zurück“, sagte er. Doch die Ausreden ließ Richterin Karin Fahlberg nicht gelten. „Warum nehmen Sie Geld aus der Geldbörse des Patienten, während er unter der Dusche steht?“, fragte sie. Mehrfach appellierte sie an den Angeklagten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. „Bei einem Geständnis kommen Sie besser weg.“

Den Diebstahl der 50 Euro hatte der Patient erst gemerkt, als er im Nettomarkt in Geringswalde einkaufen war und nicht bezahlen konnte. Er erzählte seinem Sohn davon und auch, dass ihm schon öfter kleine Geldbeträge im Portemonnaie gefehlt hätten. Der Sohn installierte eine Kamera. Die überführte den Dieb. Auf dem Film war der verdächtige Altenpfleger zu sehen, wie er die Geldbörse des Geschädigten durchwühlte. So erklärte es der Geschädigte als Zeuge in der Verhandlung. Seine Aussage las er von einem Blatt ab.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls in vier Fällen und Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 35 Euro. Das Verfahren des Diebstahls in Waldheim wurde eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.