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Am besten immer die Polizei holen

Auch wenn kein Personenschaden zu beklagen ist, sind geschädigte Radfahrer immer auf der sicheren Seite, wenn sie die Polizei holen. Manchmal muss man es.

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Lieber Hilfe holen: Auch ohne Personenschäden dürfte es in vielen Fällen sinnvoll sein, die Polizei zur Hilfe zu holen.
Lieber Hilfe holen: Auch ohne Personenschäden dürfte es in vielen Fällen sinnvoll sein, die Polizei zur Hilfe zu holen. © dpa-tmn/ Christin Klose

Berlin/Göttingen. Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Die Radwege und Radstreifen werden voller, die Infrastruktur ist aber oft nicht darauf eingerichtet - die Unfallgefahr steigt. Was tun nach einem Radunfall? Polizei rufen oder nicht?

Bei Verletzungen oder bei Streit über den Unfallhergang rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) zur Polizei. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen sind dann erste Schritte. Nur bei geringen Sachschäden und eindeutigem Verschulden ginge es auch ohne.

Immer gilt: Sich Papiere wie Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen und das Kennzeichen nicht vergessen. Bei Radlern oder Fußgängern sollte man laut ADFC darauf bestehen, dass Personalausweis oder andere Dokumente vorgelegt werden. Zeugen nicht vergessen.

Vorsicht bei Jobrad und Leasing

Wer ein Fahrrad geleast hat, etwa ein Jobrad, kennt besser das Kleingedruckte im Vertrag gut: "Denn vielleicht bin ich verpflichtet, dass ich jede Art von Unfall polizeilich erfassen lassen muss", sagt Gunner Fehlau vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f).

Um generell auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt er bei Schäden ohne Verletzte in der Regel die Polizei. Denn selbst vermeintliche Bagatellschäden können sich später als viel teurer oder sogar als Totalschaden entpuppen. Auch sollte man nicht darauf bauen, dass der Unfallgegner bei zunächst eingeräumter Schuld die Rechnung später auch wirklich bezahlt, etwa weil er nun plötzlich vielleicht gar nicht beteiligt gewesen sein will. Im Zweifel bleibt man dann auf dem Schaden sitzen. (dpa)