Dresden
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45-Jähriger drangsaliert seine Freundin

Es begann mit einem sinnlosen alkoholbefeuerten Streit in Dresden, dann eskalierte der Abend völlig. Im Zentrum stand ein kaputtes Handy.

Von Alexander Schneider
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Das Amtsgericht Dresden musste sich nun mit einem Streit eines Paars befassen, bei dem eine 51-Jährige massiv verletzt worden war.
Das Amtsgericht Dresden musste sich nun mit einem Streit eines Paars befassen, bei dem eine 51-Jährige massiv verletzt worden war. © dpa/David-Wolfgang Ebener (Symbolfoto)

Dresden. Eine Woche Krankenhaus, ein Körper übersät mit Blutergüssen, Einblutungen selbst in der Hirnrinde. Eine Woche lang musste eine 51-jährige Dresdnerin in einer Klinik behandelt werden, ein Vierteljahr war sie krankgeschrieben, hat inzwischen sogar ihren Arbeitsplatz gewechselt. Der Anlass war ein Abend mit Freund Jens N. (45).

Im Juni 2019 war er bei ihr zum Essen eingeladen, verspätete sich, und das Paar ging gleich zum Nachtisch über – dem Alkohol. Bei N. war es so viel, dass er noch am nächsten Nachmittag mehr als 1,5 Promille intus hatte. Der arbeitslose Lagerarbeiter N. ist ein geübter Trinker, seit fast 30 Jahren schon.

Am Donnerstag stand der Deutsche unter anderem wegen versuchter räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage habe er versucht, den Wertersatz für sein kaputtgegangenes Handy von der Geschädigten einzutreiben.

Am liebsten alles vergessen

N. berichtete, dass er und seine Freundin nachts seinem Schuldfreund zum Geburtstag hätten gratulieren wollen. Dabei hätten sie sich um das Handy gestritten. „Wir wollten beide der erste Anrufer sein“, sagte N. „Ich habe Panik bekommen“, so N. Er habe Angst gehabt, den Freund nicht mehr zu erreichen. Dabei sei sein Handy heruntergefallen und kaputt gegangen. Dann sei es hin- und hergegangen, wer für den Schaden aufkommen solle. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern.

Die geschädigte Zeugin konnte das noch gut, auch wenn sie das am liebsten alles vergessen hätte. N. habe sie auf den Boden gestoßen, getreten und geschlagen. Sie habe mit ihrem Handy eine Freundin angerufen, die die Polizei alarmiert habe. Sie berichtete, N. vor vier Jahren kennengelernt und sich immer mal wieder um ihn gekümmert zu haben.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und verdonnerte ihn dazu, eine Alkoholtherapie aufzunehmen. Strafmildernd wertete das Gericht eine psychische Erkrankung des Angeklagten, weshalb das Gericht von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des 45-Jährigen ausgegangen sei.

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