Dresden
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Beamte angehustet und angegriffen

Ein Saufgelage in Dresden-Gruna endete schon am nächsten Tag in einen Prozess. Ein 47-Jähriger muss nun ins Gefängnis.

Von Alexander Schneider
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Beschleunigtes Verfahren im Amtsgericht Dresden. Am Freitag wurde ein Mann verurteilt, der am Abend zuvor einen Polizisten angegriffen hatte.
Beschleunigtes Verfahren im Amtsgericht Dresden. Am Freitag wurde ein Mann verurteilt, der am Abend zuvor einen Polizisten angegriffen hatte. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Am Freitag im Amtsgericht Dresden war Kurt K. wieder klar im Kopf. Nach einer Nacht im Gewahrsam saß er nun wegen einer Sache, die keine 15 Stunden zurücklag, auf der Anklagebank. Bei einem Saufgelage hat der 47-Jährige einen Polizisten angegriffen. Die Beamten nahmen den Mann mit, der sich so vehement für ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren eingesetzt hatte. Fünf Uniformierte brachten ihn um 11 Uhr zu seinem kurzfristig arrangierten Prozess.

Laut Anklage hat K. in der Papstdorfer Straße am Donnerstagabend versucht, einem der Beamten zu treten. Kurt K. sagte, er habe den ganzen Tag an dem Findling-Brunnen hinter der Zwinglistraße verbracht und etwa zehn Bier getrunken. Abends habe es Streit gegeben, bei dem er eine Platzwunde erlitten habe. Ein Pflaster über der linken Stirn des 47-Jährigen zeugte noch davon. Der Streit war der Anlass dafür, dass die Beamten kamen. Er sei wegen der Sache aufgeregt gewesen, sagte K.: "Es hat keinen bewussten Tritt gegeben."

Ein künstliches Husten

Polizist Christian B. (25) - nach seiner Nachtschicht im Revier Mitte war er nun Zeuge des Einsatzes vom Vorabend - schilderte das etwas anders. Als er eintraf, seien drei alkoholisierte Männer vor Ort gewesen. "Ehe ich die Situation überblickte, stand K.s Bruder auf und hustete einen meiner Kollegen an", so B., es sei ein künstliches Husten gewesen. Möglicherweise waren die Atemmasken der Beamten Anlass für diese Aktion. Daher sei der Bruder zu Boden gebracht und gefesselt worden.

K. sei lethargisch gewesen, habe sich aber verbal eingemischt. Er habe die Beamten als "Sklaven des Systems" bezeichnet und sie gefragt, warum sie sich denn versklaven ließen. Rettungssanitäter mussten unverrichteter Dinge wieder fahren, weil K. die Behandlung seiner Wunde ablehnte. 

Unterdessen schien der Streit der betrunkenen Männer mit der Polizei weitergegangen zu sein. So hätten sie den Beamten geraten, doch besser die Bewohner der angrenzenden Straßen oder "die Türken" zu kontrollieren, berichtete der Zeuge. "Uns hat sich das alles nicht richtig erschlossen." Als die Beamten den Männern dann einen Platzverweis erteilten, um das Saufgelage endlich zu beenden, habe K. sich plötzlich umgedreht und getreten. Nur durch einen reflexhaften Sprung zurück habe B. verhindert, in den Weichteilen getroffen zu werden, sagte er.

Urteil ohne Bewährung

Richter Frank Ponsold verurteilte K. wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und wegen versuchter Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. K. ist zigmal vorbestraft und steht aktuell noch unter Bewährung für eine Beleidigung im vergangenen Jahr in einer Netto-Filiale in der Zwinglistraße. Einer der Gründe für seinen Ärger mit der Justiz ist das Alkoholproblem des derzeit arbeitslosen Malers.

Wie schon zuvor Staatsanwalt Andreas Riedemann hielt auch Ponsold eine Standpauke, um K. klarzumachen, dass es so ja nun mal gar nicht ginge. "Die Beamten sind gekommen, um ihnen zu helfen", sagte Ponsold zu dem Angeklagten. Dass die Beamten dann von K.s Bruder angehustet und von K. getreten worden sei, "ist an Absurdität nicht zu überbieten".

Immerhin, in seinem letzten Wort hatte sich K. für sein Verhalten entschuldigt und den Angriff damit mehr oder weniger eingeräumt. Ohne diese Einsicht hätte K. einen Monat Haft mehr erhalten. Der 47-Jährige muss nun auch damit rechnen, dass seine dreimonatige Bewährungsstrafe aus dem vergangenen Jahr widerrufen wird.

Gegen K.s hustenden Bruder wird auch ermittelt. Auch ihm könnte ein Angriff auf Beamte oder ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz vorgeworfen werden. Allerdings hatte sich der Fall offenbar nicht auch für ein beschleunigtes Verfahren angeboten.

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