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Viel Geld von stillen Teilhabern

Ein Veranstaltungsmanager hat mit gefälschten Verträgen neue Investoren geworben. Jahre später steht er nun dafür vor dem Amtsgericht Dresden.

Von Alexander Schneider
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Ein früherer Veranstaltungsmanager stand nun vor dem Amtsgericht Dresden, weil er mit gefälschten Verträgen Investoren geworben hatte.
Ein früherer Veranstaltungsmanager stand nun vor dem Amtsgericht Dresden, weil er mit gefälschten Verträgen Investoren geworben hatte. © Symbolfoto: SZ/Fabian Deicke

Dresden. Es waren nur einige Monate im Jahr 2014, als Sebastian B. sich von einem Betrug zum nächsten durchgehangelt hatte. In der kurzen Zeit hat der 34-Jährige rund 200.000 Euro Schaden verursacht und einen Gutteil davon verprasst. Im März 2015 saß B. mit seinem Verteidiger Stefan Heinemann im Büro eines Oberstaatsanwalts und legte eine Lebensbeichte ab.

Warum der Fall erst Jahre später angeklagt wurde, obschon praktisch kaum noch etwas zu ermitteln war, bleibt das Geheimnis der Justiz. Am Mittwoch jedenfalls, gut fünf Jahre nach seinem Beichtgang, fand B.s Prozess vor dem Amtsgericht Dresden statt. Wieder im selben Gebäude und mit Verteidiger Heinemann an seiner Seite.

100.000 Euro von vier Investoren

Laut Anlage war B. Inhaber einer Veranstaltungsmanagement-Firma. Weil das Geld knapp war, habe er stille Teilhaber angeworben. Die köderte er mit gefälschten Verträgen namhafter Unternehmen und Verbände, angebliche Kunden der Agentur. Das war zwar alles erstunken und erlogen, doch vier stille Teilhaber witterten wohl auch großes Geld und investierten rund 100.000 Euro in die Firma des Mannes, der damals ein Studium als Religionspädagoge abgeschlossen hatte und eine Lehre als Veranstaltungskaufmann absolvierte.

Darüber hinaus habe er etwa auch versucht, bei einer Bank einen Kredit zu ergaunern, indem er dort ebenfalls gefälschte Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen eingereicht habe. Die Sache sei jedoch aufgeflogen. Außerdem habe er  Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben, Vorhänge, Rollos, Teppiche, Beleuchtung, Malerarbeiten, um seine Wohnung aufhübschen zu lassen.

Das Gericht verurteilte B. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Richter Thomas Hassel sagte, der Angeklagte habe einen Fehler gemacht, der sich verselbständigt und zu einem relativ hohen Schaden geführt habe. B. habe das erkannt und sei dabei, seinen Schaden wiedergutzumachen. 

Immer tiefer hineingeschlittert

„Ich hätte damals eher meine Eltern um Hilfe bitten sollen“, sagte B. reumütig. Das habe er sich damals jedoch nicht getraut. So sei er immer tiefer in die Betrügereien geschlittert.

Inzwischen hatte B. als Sänger und Conferencier gearbeitet, ist bundesweit gefragt und war bereits für das ganze Jahr ausgebucht, wie er sagte. Dann kamen die Folgen der Coronapandemie – und auch B. muss bangen, wann er endlich wieder auftreten kann.

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