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An den Haaren über den Hof gezerrt

Ein 43-jähriger Döbelner misshandelte jahrelang seine Ehefrau. Jetzt muss er neun Monate in Haft.

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Von Helene Kraus e

Immer wieder kam es in der Ehe zu Gewalttätigkeiten. Die beiden gemeinsamen Kinder wurden dem Paar entzogen. Mehrfach musste die Frau ärztlich behandelt werden. Gestern stand der Ehemann wegen der Vorfälle vor Gericht. Weil die Gefahr der Zeugenbeeinflussung und damit der Tatverdunkelung bestand, musste der 43-Jährige in Untersuchungshaft. Zur Verhandlung gestern wurde er von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.

Vorgeworfen werden ihm insgesamt zehn Fälle von Körperverletzung. So soll er zwischen Dezember 2012 bis Juni 2013 seine Ehefrau mehrfach geschlagen haben. Jedes Mal soll er betrunken gewesen sein. In einem Fall klemmte er seiner Frau den Fuß in der Tür ein, sodass er brach. Ein anderes Mal zog er sie an den Haaren über den Hof. Einmal soll er sogar den Spiegelschrank aus dem Bad auf sie geworfen haben. Als er die Anklageschrift erhielt, rastete er ebenfalls aus und es gab Prügel. Zu den Taten befragt, gestand der Angeklagte vorerst nicht. Stattdessen erklärte sein Verteidiger, dass sowohl sein Mandant als auch dessen Frau erhebliche Alkoholprobleme haben. Mit einer Therapie wollen sie das angehen. Außerdem wollen sie später ein Anti-Gewalttraining und eine Familientherapie absolvieren.

Die Ehefrau machte gestern von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg. Auch die Schwiegermutter des Beschuldigten, die ebenfalls als Zeugin vernommen werden soll, verweigert die Aussage.

Bereits am 18. Juni 2013 wurde die Ehefrau vom Ermittlungsrichter vernommen. Damals hatte sie eine Verletzung am Auge, die von einem Schlag gegen das Jochbein stammte. Dem Richter gegenüber gestand die Ehefrau, die Gewalttätigkeiten ihres Mannes. Schon 20 Jahre soll es so gehen. Deswegen wurden dem Ehepaar die beiden gemeinsamen Kinder entzogen. Manchmal sei sie täglich verprügelt worden.

Vor Gericht ist der Beschuldigte kein unbeschriebenes Blatt. 22 Einträge hat er im Bundeszentralregister stehen, unter anderem wegen Diebstahls, Bandendiebstahls, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung.

Ein Teil der Taten kann dem Mann nicht nachgewiesen werden. Für die anderen fünf verurteilt das Gericht den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten – ohne Bewährung. Der Haftbefehl der Untersuchungshaft wird aufgehoben. Bis zum Haftantritt ist der Angeklagte zunächst auf freiem Fuß.