Chemnitz
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Tödlicher WG-Konflikt

Nach dem Mord an einem 20-Jährigen in Chemnitz muss der Täter die verhängte Haftstrafe vorerst nicht antreten.

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Das Landgericht Chemnitz.
Das Landgericht Chemnitz. © Peter Endig/dpa

Chemnitz.  Die Beziehung war kurz, ohne Harmonie und am Ende tödlich für den Jüngeren: Nur etwa acht Monate nach der ersten Begegnung hat ein heute 28-Jähriger seinen Mitbewohner im Sommer 2017 in einer Industriebrache erschlagen - davon ist zumindest die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz überzeugt. Am Dienstag verhängten die drei Berufsrichter und zwei Schöffen eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Mordes gegen den Deutschen. (Az.: 1 Ks 200 Js 34846/18)

Allerdings muss der Mann vorerst nicht ins Gefängnis. Wegen einer psychischen Erkrankung wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Über eine Haft wird erst nach einer erfolgreichen Therapie entschieden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen. Er hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollte eine Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren ausgesprochen werden. Zudem hatte der Ankläger eine Begutachtung des Mannes vor dem Ablauf der Haftstrafe gefordert, um über eine anschließende Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten eine schizotype Störung attestiert.

Die Schwurgerichtskammer sah es in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass der 28-Jährige seinen damals 20 Jahre alten Mitbewohner mit einem Zimmermannshammer erschlagen hatte. Als Motiv erkannte die Kammer einen ungelösten Beziehungskonflikt. Der Angeklagte habe ohne seinen Mitbewohner umziehen wollen, aber sei ihn nicht losgeworden.

Selbst die Familie weiß wenig Gutes

Um den Jahreswechsel 2016/2017 hatten die beiden Männer sich kennengelernt. Von April an hauste der wohnungslose und drogenabhängige Gerd S. dann bei dem Älteren. Schnell aber prallten in der WG zwei Welten aufeinander: Der eigenbrötlerische, verschlossene und auf Ego-Shooter-Spiele fixierte Maik G. auf der einen Seite. Der liederliche, fordernde und aufdringliche Mitbewohner, über den selbst seine Familie nur wenig Gutes berichten konnte, auf der anderen Seite. "Er hatte keinen sympathischen Charakter", fasste es die leitende Fallanalytikerin zusammen.

Der Angeklagte wollte innerhalb von Chemnitz umziehen und so den unliebsamen Mitbewohner loswerden. Dieser aber verkündete in seinem Bekanntenkreis, dass er mitzieht. Den Schlüssel für die Wohnung rückte er auch nicht heraus. Nach Überzeugung der Kammer schmiedete der 28-Jährige daraufhin den Mordplan, weil er aus seiner Sicht nur so den Konflikt lösen konnte.

Unklar ist der Todeszeitpunkt. Laut Gericht starb das Opfer zwischen dem letzten Lebenszeichen am 27. Juli abends und dem 31. Juli, an dem es nicht wie gewohnt die Sozialbezüge vom Konto abhob. Gefunden wurde die Leiche am 13. September im stockdunklen Keller des Verwaltungsgebäudes, wohin sie nachträglich gebracht worden war. Tierfraß und Fäulnis hatten viele Spuren zerstört.

Erst am 16. April dieses Jahres dann wurde der Tatverdächtige verhaftet. Entscheidend waren eine DNA-Spur des Angeklagten an der Rückseite des Gürtels des Opfers, das Motiv, die Abgabe aller Wohnungsschlüssel beim Auszug und die Tatsache, dass zwei speziell ausgebildete Spürhunde den Geruch des Angeklagten am Tatort aufspürten. "Wenn man die Gesamtheit der Indizien sieht, lässt das Bild keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Täter ist", sagte die Vorsitzende Richterin. (dpa)