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Angeklagter zu Unrecht beschuldigt

Ein 28-jähriger Harthaer soll versucht haben, in eine Wohnung einzubrechen. Doch eine Zeugin ist sich nicht sicher.

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© Symbolfoto: dpa

Von Helene Krause

Hartha/Döbeln. Am späten Nachmittag des 24. März 2017 hörte die Bewohnerin eines Hauses an der Damaschkestraße in Hartha seltsame Geräusche. Die kamen aus der zweiten Etage und hörten sich an, als versuche jemand, in eine Wohnung einbrechen. Die Frau rief einen Bekannten an. Der informierte die Mieterin der Wohnung. In Tatverdacht hatten die Hausbewohner einen 28-jährigen Mann aus Hartha. Der mutmaßliche Einbrecher erhielt einen Strafbefehl. Er sollte wegen des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls eine Geldbuße in Höhe von 1 200 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch.

„Ich war das nicht“, erklärte der Mann in der Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln. „Ich war bei meiner Freundin und deren Eltern. Die können das bezeugen.“

Die Mieterin, die die Geräusche hörte, will den Angeklagten an seiner Gangart erkannt haben. „Er sprang so komisch die Treppe hoch“, sagte sie. Auch seine grünen Haare seien ihr aufgefallen. In der polizeilichen Vernehmung hatte sie die Haarfarbe allerdings nicht erwähnt. In der Verhandlung sagte sie, dass es in Hartha noch einen jungen Mann mit grünen Haaren gebe. Den Namen des Beschuldigten habe ihr eine andere Hausbewohnerin genannt. Mit ihr hatte sie sich nach dem Vorfall über den Angeklagten und den versuchten Einbruch unterhalten. Dass der Beschuldigte der Täter war, schloss die Mieterin aber zu 20 Prozent aus. Weitere Zeugen, darunter die Mieterin der Wohnung und ein Freund des Angeklagten, entlasteten den Beschuldigten. Sie gaben an, dass sie dem 28-Jährigen einen Einbruch nicht zutrauen. „Bei mir ist nichts zu holen“, meinte die Geschädigte. Auch sie ist mit dem Beschuldigten befreundet.

Richterin Marion Zöllner sprach den Angeklagten frei. „Die Tat konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden“, so die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig.