Anklage gegen Goldbetrüger in Dresden

Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 43-jährigen Deutschen wegen Betrugs in 23 Fällen erhoben. Der Mann arbeitete als Franchisenehmer und freier Handelsvertreter der Dresdner Niederlassung einer Berliner Goldhandelsgesellschaft und soll seinen Kunden vorgespiegelt haben, er oder die von ihm vertretene Gesellschaft werde dem Kunden Gold beschaffen - gegen eine vorherige Bargeldzahlung. Zwischen März 2015 und Januar 2019 geschah das mindestens 23-mal.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Beschuldigte jedoch in keinem der Fälle vorgehabt, den Kunden auch das bezahlte Gold zu verschaffen. Die Gesellschaft wurde darüber offenbar nicht informiert und sah auch von den gezahlten Geldbeträgen der Kunden nichts.
Die getäuschten Kunden zahlten dem Angeklagten Beträge in Höhe von 5.000 bis 50.000 Euro und erhielten das versprochene Gold bis heute nicht. Es entstand ein Gesamtschaden von fast 500.000 Euro.
Der Beschuldigte wurde bereits am 22. Mai 2019 vorläufig festgenommen und befand sich bis 18. Juni in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde an diesem Tag aufgehoben.
Das Amtsgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht bestimmt.