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Anmeldetermine für nächstes Schuljahr

Im September müssen die Eltern ihre Kinder für 2021 anmelden. Dann heißt es warten auf die Entscheidung.

Von Julia Vollmer
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Welches Kind an welcher Schule lernen darf, entscheidet die Schulleitung.
Welches Kind an welcher Schule lernen darf, entscheidet die Schulleitung. © dpa

Dresden. An diesem Montag ging es wieder los mit dem neuen Schuljahr. Doch auch für die Kinder, die erst nächstes Jahr in die Schule kommen, gibt es Termine. Nach dem Schulgesetz beginnt mit dem Schuljahr 2021/2022 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren sind. 

Die Eltern oder Sorgeberechtigten dieser Kinder müssen nun ihr Kind an einer Grundschule anmelden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2015 und 30. September 2015 geboren wurden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden, das aber freiwillig und werden mit der Schulanmeldung automatisch schulpflichtig. Für die Anmeldung gibt es zwei Termine. Den 10. September zwischen 14 Uhr und 18 Uhr und der 15. September zwischen 14 Uhr und 18 Uhr.

Möglich ist die Schulanmeldung an einer kommunalen Grundschule des Grundschulbezirks, an der Universitätsgrundschule oder einer freien Grundschule. Das Schulverwaltungsamt hat die Eltern schon Anfang August schriftlich an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnert. 

Die Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Eltern keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Eltern, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022 mitzubringen.

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag auf Einschulung außerhalb des Schulbezirkes zu stellen. Das entsprechende Antragsformular gibt es bei der Schulanmeldung. Die Anmeldung ist noch keine Aufnahmebestätigung, über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Den Termin und Ort für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung bekommen die Eltern und Sorgeberechtigten bei der Schulanmeldung.

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