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Antrag auf Spielhalle abgelehnt

Ein Ladengeschäft an der Geschwister-Scholl-Straße steht leer. Nicht jeder Interessent stößt auf Zuspruch.

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© Symbolfoto/dpa

Von Sylvia Jentzsch

Hartha. Dem Bauamt liegt ein Antrag auf Umnutzung eines Ladens (ehemals Sportgeschäft) an der Geschwister-Scholl-Straße vor. Hier soll eine Spielhalle entstehen, so will es zumindest der Antragsteller. Doch die Mitglieder des Technischen Ausschusses lehnen den Antrag ab. Damit ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn die endgültige Entscheidung fällt die Bauordnungsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen.

In ehemals Sport Baldauf soll eine Spielhalle einziehen.
In ehemals Sport Baldauf soll eine Spielhalle einziehen. © Dietmar Thomas

Zurzeit suchen immer mehr Betreiber von Spielhallen einen neuen Standort. Der Grund dafür ist der seit einiger Zeit geänderte Glücksspielstaatsvertrag. Nach diesem darf laut Paragraf 18 der Abstand von 250 Metern Luftlinie zu einer allgemeinbildenden Schule nicht unterschritten werden. Das war bei den bisherigen Spielhallen in Hartha der Fall. Deshalb ist sowohl die an der Ecke Pestalozzi-Straße/Gothestraße als auch die neben dem ehemaligen Diska-Markt an der Sonnenstraße geschlossen. Ein erneuter Versuch, an diesen beiden Standorten eine Spielhalle einzurichten, wurde von der Verwaltung mit Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften sofort abgelehnt.

Nun waren die Mitglieder des Technischen Ausschusses gefragt, wie sie zum Antrag auf Nutzungsänderung stehen – obwohl es nach Aussage von Bauamtsleiter Ronald Fischer auch hier eine gesetzliche Grundlage für eine Ablehnung gibt. Laut Paragraf elf der Baunutzungsverordnung gibt es keine Genehmigungen für Spielhallen, wenn sich großflächiger Einzelhandel oder Ladengeschäfte, wie im Fall der Geschwister-Scholl-Straße, dort befinden, wo eine Spielhalle angesiedelt werden soll, so Fischer. Er schlug vonseiten der Verwaltung deshalb vor, den Antrag auf Umnutzung in eine Spielothek abzulehnen.

Der sachkundige Bürger Daniel Bernhard (Freie Wähler) fragte nach, wie viel Gewerbesteuereinnahmen die Stadt bei Ansiedlung einer Spielhalle zu erwarten habe, die bei einer Ablehnung verloren gehen würden. „Es müsste eine Vergnügungssteuer abgeführt werden. Die Beträge sind allerdings nicht so hoch“, sagte Kämmerin Barbara Müller. Harry Goldammer, ebenfalls sachkundiger Bürger von der SPD, schlug vor, in diesem Fall weniger an die Einnahmen zu denken, sondern an die Probleme, die solche Spielhallen mit sich bringen. Nachgefragt wurde, ob es in der Vergangenheit Beschwerden von Anwohnern gegeben habe, die in der Nähe der nun geschlossenen Spielhallen wohnten. Das sei nicht der Fall gewesen, so Fischer. Bei der Ablehnung gehe es vor allem um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bernhardt verwies darauf, dass mit der Ansiedlung einer Spielhalle auch zwei bis drei Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten geschaffen würden. Die Ausschussmitglieder wollten wissen, was mit Gaststätten, Imbissen oder Dönerläden ist, in denen ein bis zwei Spielautomaten aufgestellt sind. „Diese fallen nicht unter diese Regulierung und sind nicht genehmigungspflichtig “, so Fischer. „Können wir Spielhallen generell ablehnen? Wenn nicht, dann wäre mir eine solche Einrichtung in der Geschwister-Scholl-Straße lieber als im Stadtzentrum“, so Sören Lungwitz, Stadtrat der Freien Wähler. Renate Schröder (Freie Wähler) schlug vor, dem Antragsteller eine Alternative am Rand der Stadt aufzuzeigen. Denn immerhin müsse es Harthaer geben, die dieses Angebot der Spielhallen bisher genutzt haben.