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Anzeige wegen Biotopzerstörung im Töpfergrund

Weil es immer wieder Probleme gibt, hat der Naturschutzbund Sachsen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

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© Wolfgang Wittchen

Von Sven Görner

Radeburg. In der Nähe von Großdittmannsdorf liegt der Töpfergrund. Mitglieder des Naturschutzbundes Sachsen (Nabu) haben in den vergangenen Jahren immer wieder schwere Eingriffe in die dortigen Quellbäche und Quelltümpel festgestellt. „Die im Januar dieses Jahres vorgefundenen Zerstörungen haben für uns das Fass zum Überlaufen gebracht“, sagt Joachim Schruth, beim Nabu-Landesverband Sachsen für Rechtsfragen zuständig.

Der Töpfergrund werde von Versumpfungsmooren und moorspeisenden Quellbereichen geprägt. Er hat eines der reichsten Quellenvorkommen im sächsischen Tiefland mit einem ausgeprägten Fließgewässersystem. „Auf anderthalb Kilometer gibt es hier 24 Quellen. Das ist etwas sehr Besonderes.“ Mit 37 nachgewiesenen Libellenarten ist der Töpfergrund zudem einer der bedeutendsten sächsischen Libellenlebensräume. „Dort befindet sich auch das westlichste Verbreitungsgebiet der Arktischen Smaragdlibelle.“

Aufgrund der Seltenheit und der sehr hohen ökologischen Wertigkeit sind derartige Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Das heißt auch, dass alles verboten ist, was zu einer Beeinträchtigung führen könnte. Doch immer wieder, so sagt Joachim Schruthe auf Nachfrage der SZ, seien die Verbindungen zwischen den Quellen und Tümpeln durch Gräben unterbrochen worden. „Damit wird die gesamte Hydrologie gestört.“ Der Nabu Sachsen hat deshalb nun Anzeige gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Dresden gestellt und diese gebeten, zu prüfen, ob die Biotopzerstörung als strafbare Handlung zu bewerten ist.

„Mit dieser Maßnahme wollen wir auch den vor Ort agierenden Nabu-Mitgliedern, die sich mit viel Engagement für den Naturschutz einsetzen, den Rücken stärken“, so Joachim Schruth.