Das sind die Normen für Verbandskästen in Unternehmen

Schnell griffbereit und immer aktuell müssen sie sein: die Erste-Hilfe-Verbandskästen in Ihrem Unternehmen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und standardmäßig befüllt, um bei einem Betriebsunfall schnell reagieren zu können. Der Inhalt der erste Hilfe-Kästen ist per DIN-Norm festgelegt und enthält verschiedene Verbandsmaterialien, Tücher, Pflaster und mehr. Die beiden DIN-Normen für sogenannte "kleine" und "große" Verbandskästen haben sich zum 1. November 2021 geändert. Unter anderem wurden die Füllmengen angepasst, aber auch auf die Corona-Pandemie eingegangen: ab sofort gehören Gesichtsmasken in die Verbandskästen!
Folgende DIN-Normen haben sich geändert
- DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material–Verbandkasten C“ für den kleinen Verbandkasten in Betrieben
- DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material–Verbandkasten E“ für große Verbandkästen in Betrieben.
Kleine und die große Betriebsverbandkästen unterscheiden sich nur in der Füllmenge des Verbandmaterials.

HOLDER bietet günstig Ergänzungssets an
Für die Erfüllung der beiden neuen DIN-Normen müssen nicht gleich neue Verbandskästen angeschafft werden. Es genügt, wenn die bestehenden Kästen mit dem geänderten Inhalt aufgefüllt werden. Der Fachgroßhändler HOLDER aus Dresden bietet die passenden Erste-Hilfe-Ergänzungssets einfach, unkompliziert und vor allem preisgünstig an. Zusätzlich helfen die Fachkollegen vor Ort auch dabei bei der Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung. Denn auch das Mindesthaltbarkeitsdatum von Erste-Hilfe-Materialien kann ablaufen, es liegt in der Regel zwischen fünf und 20 Jahren. Auch wenn Material benutzt wird, muss es nachgefüllt werden. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Check. Das gilt auch für die Platzierung der Kästen und andere Arbeitsschutzmittel.
Die Erste-Hilfe-Ergänzungssets im Überblick:

August Holder GmbH
Senftenberger Straße 55
01239 Dresden
Telefon: 0351 - 285 98 - 0
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