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Bares Geld sparen

Versicherer vor Ort informieren & beraten, damit nach einer Erkrankung nicht der wirtschaftliche Kollaps folgt.

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Ein medizinisch notwendiger Coronatest wird im Rahmen des vereinbarten Krankenversicherungstarifs erstattet.
Ein medizinisch notwendiger Coronatest wird im Rahmen des vereinbarten Krankenversicherungstarifs erstattet. © Foto: djd/Nürnberger Versicherung/N.Faye

Aus der Corona-Pandemie können sich die unterschiedlichsten gesundheitlichen und auch finanziellen Folgen ergeben. Nicht immer müssen Versicherungen leisten. Diese vier Tipps können unter Umständen bares Geld wert sein:

Tipp 1: Krankentagegeld/Krankenhaustagegeld

Wer sich in häuslicher Quarantäne befindet, hat allein deshalb noch keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Diese Versicherung greift erst, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung stattfindet oder eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde.

Die Krankenhaustagegeldversicherung greift, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung stattfindet.
Die Krankenhaustagegeldversicherung greift, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung stattfindet. © Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/His

Tipp 2: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist aufgrund der Erkrankung mit einer länger als sechs Monate dauerndenden Berufsunfähigkeit zu rechnen, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Droht lediglich eine Infektionsgefahr, ist eine Leistung möglich, soweit eine auf Rechtsvorschriften beruhende behördliche Anordnung es der versicherten Person für mindestens sechs Monate verbietet, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben.

Tipp 3: Grundfähigkeitsversicherung

Diese Absicherung leistet bei einer Beeinträchtigung oder dem Verlust einer Grundfähigkeit infolge einer Coronavirusinfektion – und zwar über den Zusatzbaustein der sogenannten Infektionsklausel. Allerdings nur, wenn die Voraussetzungen der bedingungsmäßigen Leistungspflicht erfüllt sind. Also für sechs oder zwölf Monate, sofern das vollständige Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz greift. Genauere Informationen dazu findet man unter www.nuernberger.de, wo man auch ein persönliches Gespräch vereinbaren kann.

Tipp 4: Dread-Disease-Versicherung

Entsteht aus der Infektion mit dem Coronavirus eine schwere und versicherte Erkrankung, greift diese Versicherung. Da eine Coronavirusinfektion meist Auswirkungen auf die Lunge hat, kann eine schwere Erkrankung dieses Organs ausschlaggebend sein.

Kontakt

Allianz Generalvertretung Röntsch
Löbauer Str. 2
02747 Herrnhut OT Strahwalde
Mail: [email protected]
Web: www.röntsch-allianz.de
WhatsApp/Tel.: 035873 40543

DEVK Geschäftsstelle Marc Weickert
Löbau | Zittau
Tel.: 03585 4688966 | 03583 706364
Web: www.marc-weickert.devk.de