Die Serie des Krematoriums Meißen: Aberglaube bei Bestattungen

Aberglaube zielt gewöhnlich darauf ab, Unheil abzuwenden oder auch Glück zu bringen. Zwar existieren keine wissenschaftlichen Belege, inwieweit Handlungen zur Erlangung der gewünschten Ergebnisse zu erledigen oder zu unterlassen sind. Anderseits sind viele Bräuche auch aus lebenspraktischen Dingen über Jahrhunderte entstanden.
Öffnen der Fenster – damit die Seele entweichen kann
Nachdem der Tod eingetreten ist, wird das Fenster geöffnet, sodass die Seele des Verstorbenen in den Himmel entweichen kann. Von Vorteil ist dieser Brauch, um die Raumtemperatur abzusenken. Nachteilig ist, dass Insekten in Kontakt mit dem Verstorbenen kommen können. Deswegen sollte der Verstorbene mit einem dünnen Tuch abgedeckt werden.
Mund und Augen schließen – damit der Verstorbene Ruhe findet
Dem Toten sollen Mund und Augen geschlossen werden. So kommt er zur Ruhe und tritt nicht als „Wiedergänger“ oder „Vampir“ in Erscheinung. Heute ist das Verschließen ein Zeichen von Respekt, um dem Toten ein würdevolles Aussehen zu geben.
Anhalten der Uhr und Verhüllung des Spiegels – um selbst Ruhe zu finden
Beim Eintritt des Todes verhängt man die Spiegel, damit die Seele den richtigen Weg findet. Außerdem hält man die Uhren an. Das Stilllegen der Uhren soll die Angehörigen daran erinnern, dass in der Trauer die Arbeit ruhen soll und die tägliche Hast zu mindern ist.
Man schließt sich nicht dem Toten an – sonst folgt man ihm alsbald
Das bedeutet, dass man den Verstorbenen auf dem Weg vom Sterbebett in den Sarg nicht begleiten soll. Ab dem Zeitpunkt, wo der Verstorbene von den Bestattern (früher Totengräbern) aus dem Sterbebett gehoben wird und sich auf dem Weg (z. B. durch das Treppenhaus) zum Sarg befindet, hält man sich abseits (z. B. in einem anderen Raum). Ab dem Zeitpunkt, wo der Verstorbene im Sarg liegt, kann dann wieder Abschied genommen werden.
Aufhalten des Leichenwagens – sonst zieht man weitere mit
Wenn Leichenwagen auf dem Wege von Menschen aufgehalten werden, so werden diese dem Verstorbenen nachfolgen müssen. Das lässt sich mit den heutigen Verkehrsregeln kaum erreichen.
Geld mitgeben – für die Überfahrt
Sehr vereinzelt ist es bis heute üblich Verstorbenen Münzen in den Mund oder auf die Augen zu legen. Aus der Antike hat sich der Begriff „Charonspfennig“ überliefert, der den Fährmann der Toten milde stimmen sollte. Im deutschsprachigen Raum erhalten die Sargträger deswegen einen kleinen Fuhrlohn oder Trägerlohn in Form von Trinkgeld.
Danksagungen erst ab Mittwoch aufgeben
Dank sagt man erst zum Ende der Woche. Deswegen sollen Trauerdankkarten und Danksagungen nicht am Wochenanfang in Auftrag gegeben werden. Ab Mittwoch ist die geeignete Zeit.
Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.
Kontakt
Städtisches Bestattungswesen Meißen
Krematorium Meißen
Nossener Straße 38 | 01662 Meißen
Telefon: 03521 - 452077
Städtisches Bestattungswesen Filiale Nossen
Bahnhofstraße 15 | 01683 Nossen
Tel. 035242/71006
nossen.krematorium-meissen.de/filiale-nossen.html
Städtisches Bestattungswesen Filiale Weinböhla
Hauptstraße 15 | 01689 Weinböhla
Tel. 035243/32963
weinboehla.krematorium-meissen.de/filiale-weinböhla.html
Städtisches Bestattungswesen Agentur Großenhain
Neumarkt 15 | 01558 Großenhain
Tel. 03522/509101
grossenhain.krematorium-meissen.de/agentur-grossenhain.html
Städtisches Bestattungswesen Agentur Riesa
Stendaler Straße 20 | 01587 Riesa
Tel. 03525/737330
riesa.krematorium-meissen.de/agentur-riesa.html
Städtisches Bestattungswesen Agentur Radebeul
Meißner Straße 134 | 01445 Radebeul
Tel. 0351/8951917
radebeul.krematorium-meissen.de/agentur-radebeul.html