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Darf man Urnen im eigenen Garten begraben?

Wenn man eine Urne auf dem eigenen Grundstück begraben möchte, zieht das viele Entscheidungen und Bürokratie nach sich. Das Städtische Bestattungswesen Meißen klärt auf.

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Um eine Bestattung im eigenen Grundstück durchzuführen, ist eine Bedarfsanalyse für zusätzliche Friedhofsflächen in der Gemeinde ein wichtiges Argument zur Beurteilung der Erfolgsaussichten. Sind ausreichende Bestattungsmöglichkeiten in der Gebietskörperschaft vorhanden, muss ein derartiger Antrag gut begründet werden.

Bestattungsflächen sind unbewohnte Flächen. Das betreffende Grundstück muss im Grundbuch in einen Friedhof umgewidmet werden. Der Grundstücksverkauf unterliegt dann besonderen Einschränkungen und wird damit fast unmöglich. Bei einer Umwidmung sollte man außerdem beachten, dass Friedhöfe archäologische Sonderflächen sind. Die maximale Ausgrabungstiefe beträgt somit 50 cm für viele Jahrhunderte. Eine weitere Bebauung ist durch den Schutzstatus nicht mehr möglich.

Für die Umwidmung eines Grundstücks sind z. B. wasserrechtliche und andere Bescheinigungen erforderlich. Die erforderlichen Dokumente sind auf Verlangen der Genehmigungsbehörde vom Antragssteller beizubringen. Ein derartiger Schritt ist somit gut zu überlegen, da eine Ablehnung möglich ist.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

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© Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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Städtisches Bestattungswesen Meißen – Krematorium - Stammsitz

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Tel. 0351/8951917
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