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Diese Grabarten gibt es

Ob traditionell, anonym oder in der Natur - es gibt in Sachsen zahlreiche Grabarten, aus denen man wählen kann. Das Städtische Bestattungswesen Meißen gibt einen Überblick.

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Es ist zu beachten, dass in Sachsen sowohl für Erdbestattungen als auch für die Asche von Verstorbenen ein gesetzlich verankerter Friedhofszwang herrscht (§ 18 Absatz 1, § 1 Absatz 1 SächsBestG). Demnach ist das Aushändigen der sterblichen Überreste des Verstorbenen bzw. der Urne vom Krematorium an Privatpersonen nicht gestattet. Derartige Bestattungsformen wie die Beisetzung auf dem eigenen Grundstück oder das Verstreuen der Asche in alle Winde sind nach geltendem Recht nicht möglich.

In anderen Bundesländern und anderen Staaten der Europäischen Union sind die Beisetzungsmöglichkeiten weiter gefasst. Aschestreuwiesen, Felsbestattungen, Beisetzungen im Garten u. ä. sind dort zwar prinzipiell möglich, aber strengen Bestimmungen unterworfen. Wer beispielsweise eine Urne auf dem Privatgrundstück beisetzen will, muss durch einen Grundbucheintrag eine spätere Nutzung als Bauland ausschließen.

Die Friedhöfe in Sachsen sind selbstständige Einrichtungen der Kirchen bzw. der Städte. Aus diesem Grund müssen die entsprechenden Formalitäten und Verträge über Grabstätten von den Hinterbliebenen selbst in der jeweils zuständigen Verwaltung geklärt und abgeschlossen werden. Das Bestattungsinstitut kann Sie auf diesem Weg nur beratend begleiten. Hierbei sind folgende Dinge zu klären:

  • Wahl des Friedhofes
  • Wahl der Grabstätte
  • Art der Beisetzung
  • Terminabsprachen für Feierlichkeiten
  • Terminbekanntgabe beim Bestattungswesen

Traditionelle Gräber

Die traditionellen Grabarten in Deutschland sind Wahl-, Reihen- oder anonyme Gräber. Beim Wahlgrab kann je nach Friedhofssatzung die Lage und Größe des Grabes relativ frei bestimmt werden. Außerdem kann man hier auch zwischen einem Einzelgrab und einem Mehrfachgrab entscheiden. Reihengräber dagegen werden der Reihe nach vergeben. Hier hat man keine Möglichkeit auf die Lage des Grabes Einfluss zu nehmen.

Anonyme Gräber

Die anonyme Bestattung findet ohne Kennzeichnung der persönlichen Angaben des Verstorbenen auf einem Grabfeld statt. Der Zeitpunkt der Beisetzung wird i.d.R. vom Friedhofsamt bestimmt und den Angehörigen nicht mitgeteilt. Aus diesem Grund erfahren die Hinterbliebenen auch nicht, wo genau sich die Grabstelle befindet. Die Grabpflege wird hier vom Friedhofsträger übernommen. Allerdings existiert auf vielen Friedhöfen eine zentrale Stelle, an der die Hinterbliebenen Blumen ablegen dürfen.

Halbanonymes Grab

Manche Friedhöfe bieten auch eine halbanonyme Bestattung an. Hier wird es den Angehörigen ermöglicht, bei der Beisetzung dabei zu sein. Die genaue Grabstelle ist also bekannt. Eine namentliche Kennzeichnung findet nicht statt, sie kann jedoch zumeist an einer zentralen Grabtafel vorgenommen werden. Auch hier wird die Grabpflege vom Friedhofsträger übernommen.

Urnengemeinschaftsgräber

Urnengemeinschaftsgrabanlagen sind in der Regel durch Natur- oder Betonstelen gekennzeichnet, in die die Namen der Verstorbenen eingraviert werden. Hier können die Angehörigen direkt am Grab Blumen niederlegen oder Lichter aufstellen. Die Pflege der Anlage übernimmt der Friedhof.

Alternative Gräber

Ferner stellen viele Friedhöfe mittlerweile auch alternative Grabarten zur Verfügung. Dazu gehören die vielfältigen Formen der Naturgräber, wie z. B. Baumgräber, Felsgräber oder Wiesengräber. Kolumbarien sind kleinere Gebäude oder Gewölbe, die mit Kammern versehen sind, in die die Urnen eingesetzt werden.

Urnenmauern und Urnenstelen verfolgen ein ähnliches Prinzip. Hier handelt es sich um Mauern bzw. viereckige Säulen aus Naturstein oder Beton, in die ebenfalls Urnen eingebracht werden. Eine weitere Alternative stellt die Beisetzung in einer Gruft dar. Allerdings ist das Anlegen neuer Gruften nur noch auf wenigen Friedhöfen möglich.

Unabhängig davon, für welche Grabart man sich entscheidet, existieren je nach Friedhofsträger erhebliche Unterschiede, was die Bedingungen der Beisetzung und Anspruchsberechtigungen betrifft. Ein Rechtsanspruch ergibt sich nicht. Über die genauen Bestimmungen informieren die zuständigen Friedhofsverwaltungen ausführlicher.

Das Nutzungsrecht eines Grabes

Die Dauer des Nutzungsrechtes einer Grabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann aber verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht bereits verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgen soll. Die gesetzliche Ruhefrist richtet sich nach den Bodenverhältnissen der einzelnen Friedhöfe. In der Regel beträgt diese Ruhefrist jedoch zwanzig bis dreißig Jahre. Ausnahmen regeln die jeweiligen Friedhofsordnungen.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

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© Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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