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Lebendig begraben werden kann nicht passieren

Früher hatte man große Angst lebendig begraben zu werden. Das Städtische Bestattungswesen Meißen klärt auf, warum das heutzutage nicht möglich ist.

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Die Gefahr, lebendig begraben zu werden, ist heutzutage durch sichere Diagnosemöglichkeiten so gut wie ausgeschlossen. Außerdem gibt es eine gesetzliche Regelung, dass es mindestens 48 Stunden nach der Todesfeststellung abzuwarten gilt, bevor der Verstorbene bestattet werden darf.

Entscheidend für die Feststellung des Todes ist, wenn keine Hirnströme mehr gemessen werden können, selbst wenn Atmung und Herz-Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten werden könnten. Die Leichenschau schließt durch die Feststellung eindeutiger Todeszeichen (Totenflecken, Totenstarre, Verwesung und Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind) einen möglichen Scheintod absolut aus.

Für eine Feuerbestattung ist sogar eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Erst dann findet die Beisetzung statt.

Die heutigen Bestattungsgesetze der Bundesländer setzen die Freigabe zur Feuerbestattung voraus. In manchen Ländern ist es die Polizeidirektion, die diese benötigten Papiere aushändigt, in anderen erledigt diese Aufgabe das Gesundheitsamt. In Sachsen wird die zweite Leichenschau vor der Einäscherung von Gerichtsmedizinern oder Pathologen durchgeführt. Anschließend wird durch das zuständige Gesundheitsamt die Unbedenklichkeit erteilt.

Das Grundanliegen war früher, Morde aufzudecken. Heute stehen vor allem Versicherungsfragen an erster Stelle. Hier sind es wiederum die Berufsgenossenschaften, die häufig die Sektion beantragen, wenn es z. B. um Fragen von Renten geht. Schadenersatzansprüche gewinnen zunehmend an Bedeutung, beispielsweise bei der Frage, ob Druckgeschwüre durch falsche Pflege zum Tod geführt haben. Kurz und gut. Die zweite Leichenschau hat sich bewährt und sichert Ansprüche für Angehörige.

Lesen Sie hier etwas zu Mythen und Sagen des Scheintods.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

Sie interessieren sich für das Thema Tod? Der Ratgeber vom Krematorium Meißen beleuchtet die verschiedensten Themen und vermittelt nützliches Wissen. Er ist in allen Filialen kostenlos erhältlich oder auch online zu lesen.

© Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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