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Wann drückt man sein Beileid aus?

Welche Traditionen und Bräuche gibt es bei einer Bestattung? Das Städtische Bestattungswesen Meißen erklärt, was beachtet werden sollte.

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Die früher bekannten und gesellschaftlich anerkannten Rituale rund um die Bestattung und die Trauerphasen sind in der heutigen Zeit in Vergessenheit geraten. Bestimmte Traditionen und Gebräuche werden nicht mehr so streng eingefordert wie in vergangenen Zeiten. Trotzdem sollte jeder einem unangemessenen Verhalten aus Unsicherheit heraus vorbeugen.

Beileidsbekundungen

Beileidsbekundungen sind nur für diejenigen üblich, die den Verstorbenen kannten bzw. eine persönliche Beziehung zu den Hinterbliebenen haben.

Nach der Trauerfeier – spätestens jedoch nach der Urnenbeisetzung – wird nicht mehr kondoliert.

Fremde Menschen hingegen drücken ihr Beileid nur in ganz speziellen Situationen aus:

  • Beim unmittelbaren Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung ist es angebracht, dass alle anwesenden Menschen (einschließlich Arzt, Helfer, Bestatter, Nachbarn usw.) bis zu dem Zeitpunkt das Beileid aussprechen, an dem der Verstorbene aus der Wohnung herausgetragen wird.
  • Bei Sterbefällen außerhalb der Wohnung (z. B. Krankenhaus, Altenheim usw.) sprechen nur diejenigen das Beileid aus, die die traurige Nachricht überbringen (Arzt, Krankenschwester, Polizei …).
  • Diejenigen, die den Verstorbenen zuletzt begleitet haben (Pfleger, Pfarrer usw.), werden auch tröstende Worte finden.

In Behörden, Dienststellen, Ämtern, Versicherungen, Bestattungsinstituten, Geschäften usw. – also in Institutionen, die dienstlich, aufgrund von Gesetzen, aus der beruflichen Verpflichtung heraus oder kommerziell tätig werden, ist von Beileidsbekundungen abzusehen.

Tröstende Worte hingegen, welche nicht mit Beileidsbekundungen gleichzusetzen sind, gelten auch in diesen Bereichen als höflich und sind angemessen.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

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© Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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