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Wie verhält man sich bei Eintritt eines Sterbefalls? | Teil 1

Wenn ein Angehöriger stirbt, weiß man oftmals nicht sofort, was eigentlich zu tun ist. Das Städtische Bestattungswesen Meißen klärt auf, was in einem solchen Fall passiert.

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Sterbefall in der Häuslichkeit

  • Tritt der Sterbefall in der Häuslichkeit ein, ist zuallererst ein Arzt zu verständigen. Am besten ist es hierbei, den Hausarzt zu kontaktieren, da er die Diagnosen am treffendsten stellen kann. So hart es auch klingen mag: Ein normal eingetretener Sterbefall ist kein Notfall mehr. Der Notarzt sollte nur im Notfall gerufen werden (z. B. bei Unfällen).
  • Der Personalausweis des Verstorbenen sollte bereitgehalten werden, da der Arzt, der den Tod feststellt, dazu verpflichtet ist, die Identität des Verstorbenen zu überprüfen. Der Arzt stellt dann vor Ort den Totenschein aus.
  • Der Arzt, der den Totenschein ausstellt, wird den Hinterbliebenen diese Leistung entsprechend in Rechnung stellen. Die Krankenkasse zahlt die Gebühren für das Ausstellen des Totenscheins nicht.

Sterbefall im Krankenhaus oder in Altenheimen

  • Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Altenheim ein, werden die Ange- hörigen darüber vom medizinischen Personal unterrichtet.
  • Anschließend beauftragen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Abwicklung des Sterbefalls. Der Bereitschaftsdienst des Städtischen Bestattungswesens Meißen ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 03521 45 20 77 für Sie erreichbar.
  • Oftmals wird beim Gespräch zum Pflegeheimvertrag oder bei der Einlieferung ins Krankenhaus gefragt, welches Bestattungsinstitut im Sterbefall zu informieren ist. Das ist nicht unhöflich. Vielmehr können durch die rechtzeitige Angabe des zu beauftragenden Bestatters Kosten gespart werden. Anderenfalls passiert es, dass die Institution einen anderen Unternehmer mit der Bergung beauftragt, was in den meisten Fällen zu zusätzlichen Kosten führt.
  • Das Krankenhaus berechnet den Hinterbliebenen die Gebühr für das Ausstellen des Totenscheins sowie die Lagerung des Verstorbenen in der Kühlzelle. Bei Sterbefällen im Altenheim wird der diensthabende Arzt den Angehörigen eine Rechnung für den Totenschein ausstellen. Die Krankenkasse zahlt diese Gebühren nicht.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

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120 Seiten, 20. geänderte Auflage
120 Seiten, 20. geänderte Auflage © Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

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Städtisches Bestattungswesen Meißen – Krematorium - Stammsitz

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