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Schadenseratz nach dem Dieselskandal - Ansprüche kostenlos prüfen lassen

Das BGH hat geurteilt: Besitzern von Diesel-PKW und Wohnmobilen stehen Schadensersatzansprüche zu. Die Rechtsanwälte Wawra & Gaibler bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.

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Gute Nachrichten für Halter von Dieselfahrzeugen
Gute Nachrichten für Halter von Dieselfahrzeugen © Tim Mossholder/Unsplash

Im Jahr 2015 wurden die Nachrichten vor allem von einem Thema beherrscht: dem Dieselskandal. Anlass dazu bot die Entdeckung, dass viele Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro 5- oder Euro 6-Norm einhielten, da die Software durch die Hersteller manipuliert wurde. Die erforderlichen Werte wurden somit nur unter Laborbedingungen eingehalten, um die Fahrzeugzulassung zu erhalten. Diese Praxis der Automobilhersteller war vielfach rechtswidrig. Vor allem VW rückte damals in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Seit 2016 werden Besitzer von Dieselfahrzeugen von Herstellern oder dem Kraftfahrtbundesamt per Brief dazu aufgefordert, von einer Werkstatt ein Softwareupdate aufspielen zu lassen, welches für die Einhaltung der Abgasnormen sorgt. Doch das soll nach den rechtswidrigen Handlungen der Automobilkonzerne nicht alles sein: Das Kraftfahrtbundesamt sprach bereits Zwangsrückrufe über die betroffenen Fahrzeuge aus, außerdem gibt es bereits Tausende von Urteilen, in denen Besitzern der Automobile Schadensersatz zugesprochen wurde.

Nun bestätigt auch der Bundesgerichtshof (BGH): Die Hersteller sind zu Schadensersatz verpflichtet und dieser kann von den Fahrzeughaltern bis zu 10 Jahre nach dem Kauf geltend gemacht werden. Bei der Frage, ob diese Ansprüche bestehen, hilft die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Unter anderem sind VW-Fahrzeuge betroffe
Unter anderem sind VW-Fahrzeuge betroffe © Julian Hochgesang/Unsplash

Nun sind auch Wohnmobile betroffen

Neben VW sind noch einige andere Automobilkonzerne betroffen, darunter Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Fiat, Iveco, Alfa Romeo, Jeep und Opel. Auch sie sind zu Rückrufen und Schadensersatz verpflichtet. Bei den folgenden Modellen bestehen sehr gute Chancen für Besitzer:

  • Audi mit 2,0, 3.0 und 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Sämtliche Mercedes-Modelle (ab Bj. 2011)
  • VW-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • VW mit 3.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Opel mit 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Fiat, Iveco, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Bj. 2014-2019)

Ansprüche prüfen zu lassen lohnt sich bei jedem Dieselfahrzeug

Die Dresdener Rechtsanwaltskanzlei Wawra und Gaibler hat sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Abgasskandals spezialisiert. "Vielen Besitzern von Dieselfahrzeugen stehen Schadensersatzansprüche zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahrer in Deutschland können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben, oder mehrere tausend Euro Schadensersatz in Geld verlangen und das Auto behalten.", erklärt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler. Am besten stehen die Chancen dafür bei den obenstehenden Fahrzeugen und bei denjenigen, die seit 2016 einen Brief mit der Aufforderung zum Softwareupdate erhalten haben.

Doch auch ohne angekündigten Rückruf können häufig Forderungen geltend gemacht werden. Dr. Florian Gaibler rät: "Generell lohnt es sich bei jedem Dieselfahrzeug, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für Neuwagen, sondern auch für gebrauchte oder darlehensfinanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob das Update bereits aufgespielt wurde oder nicht. Ob das Fahrzeug Privat- oder Firmeneigentum ist, ist ebenfalls unwichtig." Die kostenlose Ersteinschätzung durch die Wawra & Gaibler Rechtsanwälte lohnt sich also in jedem Fall.

Die Erstprüfung der Dokumente ist kostenlos
Die Erstprüfung der Dokumente ist kostenlos © Scott Graham/Unsplash

Einfache Kontaktaufnahme, auch am Wochenende

Der Rechtsanwaltskanzlei ist eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko wichtig. Deshalb können Autofahrer ihre Dokumente ganz einfach und bequem über die Webseite unter der Rubrik "Abgasskandal" oder per E-Mail einsenden. Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilt die Kanzlei dem Kunden dann mit, ob ein weiteres Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht. Aufgrund der vielen Anfragen sind die sind die Rechtsanwälte derzeit sogar am Wochenende telefonisch und per E-Mail erreichbar: samstags sowie sonntags zwischen 9 und 18 Uhr.

Kontakt

www.anwalt-verbraucherschutz.de

E-Mail: [email protected]

Telefon: 0351 88 94 75 20