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Haus aus Pfändung: Top oder Flop?

Zwangsversteigerungen bergen Chancen und Risiken. Die Immobilie ist oft günstiger als auf dem Markt. Doch begehen darf man sie nicht immer.

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© (Symbolfoto)

Zwangsversteigerungen bergen Chancen und Risiken. Die Immobilie ist oft günstiger als auf dem Markt. Doch begehen darf man sie nicht immer.Wer ein Haus kaufen möchte, der schreckt oft vor den hohen Kosten zurück. Gerade in Zeiten, in denen besonders in Großstädten die hohe Nachfrage die Preise für Immobilien immer weiter nach oben treibt. Deswegen horchen Eigentümer in spe auf, wenn sie "Zwangsversteigerung" hören. Ob das eine kostengünstige Alternative ist oder eher ein riskanter Kauf, darüber klärt Kay Münster auf. Er ist Prokurist bei Reppe & Partner Immobilien.

Wichtige Informationen zur Immobilie fehlen

"Ein Haus aus einer Zwangsversteigerung zu kaufen, ist fast immer problematisch", sagt Kay Münster. "Es fehlen häufig wichtige Informationen zum Haus." Man kann die Immobilie meist nicht besichtigen und hat nur Fotos zur Verfügung "So kann sich der Käufer kein Bild machen." Der Zustand kann nur dem Gutachten entnommen werden, welches vorgelegt wird. Der Gutachter muss aber von den aktuellen Eigentümern beziehungsweise Mietern nicht in die Immobilie gelassen werden.

Zudem kennt der Hausbesitzer in spe die Mieter nicht. Das ist ein weiteres Risiko. So kann der zukünftige Eigentümer beispielsweise nicht einschätzen, ob sie immer pünktlich die Miete überweisen. Die Höhe der Miete erfährt der potenzielle neue Eigentümer aber aus dem jeweiligen Gutachten.

Wichtig zu wissen ist: Der Käufer des Hauses übernimmt nicht die Schulden des Vorgängers. "Mit dem Erlös aus der Zwangsversteigerung werden die Gläubiger ausbezahlt", erklärt Kay Münster.

Im günstigsten Fall ein hoher Gewinn

Obwohl der Hauskauf aus einer Zwangsversteigerung risikoreich ist, kann er ebenso Vorteile haben. Denn meist seien die Immobilien günstiger als auf dem Markt, so Kay Münster. „Das hängt natürlich vom Zustand ab.“ Zudem fallen keine Kosten für Gutachter und Makler an, und die Zuschlagsgebühr ist bedeutend niedriger als beim Notar."

Man sollte aber bedenken: Der Gläubiger kann bei Erstversteigerungen immer ein Veto einlegen, wenn der Kaufpreis weniger als 70 Prozent des Verkehrswerts beträgt. Das Verkehrswertgutachten muss dabei nicht korrekt sein – denn der alte Eigentümer darf dem Gutachter ja den Zutritt zum Haus verwehren. Das heißt, das Mindestgebot der Immobilie wird eventuell zu hoch angesetzt. „Wenn der Kauf aber erfolgreich ist und keine bösen Überraschungen in der Immobilie lauern, ist der Gewinn hoch“, fasst Kay Münster zusammen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Haus aus einer Zwangsversteigerung kaufen soll, fragt lieber einen vertrauenswürdigen Makler – so wie Reppe & Partner Immobilien in Dresden. Das Unternehmen ist seit 30 Jahren am Markt und findet für jeden Kunden das richtige Angebot – schnell und lösungsorientiert.

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