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Pflegeheime sind teuer: Dieser Zuschuss soll helfen.

In den letzten zehn Jahren ist in Zittau und Löbau 50 Prozent mehr Pflegebedarf entstanden. Wer auf Pflege angewiesen ist, muss tief ins Portemonnaie greifen. Eine neue Pflegereform soll unterstützen.

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Eine Pflegeberatung kann zu dem neuen Zuschuss informieren.
Eine Pflegeberatung kann zu dem neuen Zuschuss informieren. © Adobe Stock

(djd) Wer in Deutschland im Pflegeheim lebt, erhält dafür zwar auch Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Das ist schon einiges, und es wird auch noch von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2.149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige allein gar nicht aufbringen.

Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt. Demnach übernimmt die Pflegeversicherung folgende Sätze des pflegebedingten Eigenanteils:

  • 5 % im ersten Jahr
  • 25 % im zweiten Jahr
  • 45 % im dritten Jahr
  • 70 % ab dem vierten Jahr
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz überfordern viele Bewohner finanziell.
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz überfordern viele Bewohner finanziell. © djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Ersparnis kann je nach Heim variieren

Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? "Das ist kaum konkret zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren und es auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt", erklärt Frank Herold von der Compass Private Pflegeversicherung.

Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich. Die für die Höhe des Zuschlags entscheidende Aufenthaltsdauer wird ab der tatsächlichen Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. "Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war", ergänzt der Pflegeexperte.

Bei Unsicherheiten beraten lassen

Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. "Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen", rät Herold.

Weitere Informationen gibt es hier: www.pflegeberatung.de

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