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So vermeiden Sie Stress mit dem Nachbarn

Wer säubert eigentlich den Gehweg? Und wie hoch darf die Hecke sein? Das erfahren Eigentümer auf dem Dresdner Immobilienabend. Jetzt online anmelden.

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Es ist ein heißer Sommerabend am Wochenende. Wer einen Balkon hat, sitzt jetzt sicherlich gemütlich draußen und genießt die Sonne. Am besten mit Freunden oder der Familie, einem kalten Getränk und einer Wurst vom Grill. Wäre da nicht der Nachbar, dem der Rauch des Holzkohlegrills stört und eventuell auch der Lärm der Gäste. Wenn es hart auf hart kommt, kann dieser Streit vor dem Zivilgericht landen.

Damit Eigentümer wissen, was sie dürfen, gibt es den Dresdner Immobilienabend von Reppe & Partner Immobilien: am 17. September 2020 um 18 Uhr. Das Thema lautet: „Auf gute Nachbarschaft. Das sind Ihre Anliegerpflichten und Nachbarschaftsrechte als Eigentümer“. Frank Bürkner erklärt, wie Nachbarschaftsstreitigkeiten und Strafen vermieden werden. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Hinweis: Reppe & Partner Immobilien ist sich seiner Verantwortung als Unternehmen bewusst und hilft dabei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Deshalb findet der Dresdner Immobilienabend weiterhin online statt. So können die Zuhörer bequem und vor allem sicher von zu Hause aus teilnehmen.

Die Rechte des Nachbarn

Wenn Nachbarn sich streiten, geht es meist um die Grundstücksgrenzen. Das heißt: Wo darf zum Beispiel eine Hecke stehen? Laut sächsischem Nachbarrecht muss sie mindestens 50 Zentimeter von der Grundstückgrenze entfernt sein. Wenn die Hecke allerdings zwei Meter hoch werden soll, beträgt der Abstand mindestens zwei Meter. Hält sich der Eigentümer nicht daran, darf der Nachbar darauf pochen, dass die Hecke beseitigt wird.

Ein weiteres Problem kann ein Baum auf dem eigenen Grundstück sein. Aber nicht, weil im Herbst das Laub die Nachbargrundstücke belastet. Das ist für den Nachbarn laut Gesetz zumutbar. Viel eher gibt es ein Problem, wenn der Baum zu hoch ist. Dann kann es passieren, dass auf den Balkon des Nachbars keine Sonne scheint. In so einem Fall kann der Nachbar verlangen, dass der der Baum beschnitten wird. Viele weitere Beispiele unter anderem zur Hundehaltung im Garten nennt Frank Bürkner zum Dresdner Immobilienabend.

Die Pflichten des Eigentümers

Viele Eigentümer halten gern an ihren Rechten fest, kennen aber eventuell ihre Pflichten als Anlieger nicht. Sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch öffentlichen Wegen direkt vor der Haustür. Denn den öffentlichen Gehweg müssen sie reinigen und im Winter von Eis und Schnee befreien. Wenn es keinen Hausmeister gibt, der den Weg barrierefrei hält. Einige Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der Reinigung. Eine entsprechende Satzung legt dies in jedem Ort fest. Dort steht auch, inwiefern Eigentümer haften, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen.

Der Dresdner Immobilienabend im September

Es muss nicht erst zum gerichtlichen Streit mit dem Nachbarn oder der Kommune kommen: Wenn Eigentümer genau wissen, was sie dürfen, aber auch müssen. Zum Dresdner Immobilienabend erklärt Frank Bürkner deshalb, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer hat. Los geht es am 17. September 2020 um 18 Uhr. Im Anschluss gibt es viel Zeit für Fragen und ein persönliches Gespräch. Interessierte können sich einfach online anmelden.

Reppe & Partner Immobilien hilft seinen Kunden in Zeiten von Corona: egal ob Immobilienverkauf, -kauf oder bei der Verwaltung und Bewertung von Immobilen. Die Mitarbeiter des Dresdner Unternehmens sind wie gewohnt erreichbar.

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Seien Sie am 17 September mit dabei.
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