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Eigentum verpflichtet

Ein vermeintlich lästiger Termin: die WEG-Versammlung für Immobilieneigentümer. Reppe & Partner warnt jedoch: Wer nicht hingeht, verwirkt sein Stimmrecht.

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Die WEG-Versammlung ist ein sehr wichtiger Aspekt für den Immobilieneigentümer.
Die WEG-Versammlung ist ein sehr wichtiger Aspekt für den Immobilieneigentümer.

Bei vielen Immobilieneigentümer ist besonders eins unbeliebt: die jährlich stattfindende WEG-Versammlung im ersten Quartal. Hier werden aktuelle Entscheidungen gefällt, die sie direkt betreffen können: Sollte die Fassade gedämmt werden oder muss das Treppenhaus instandgesetzt werden? Damit nichts schiefgeht, sollte sich darum ein gewissenhafter Verwalter kümmern.

Verantwortungsbewusste Verwaltung der Immobilie

Jedes Jahr lädt der Verwalter alle Eigentümer zur nichtöffentlichen Versammlung ein. Eine Einladung muss alle Tagesordnungspunkte beinhalten. Wird auf der Versammlung dann etwas anderes beschlossen, kann es angefochten werden. Das sind Details des WEG-Gesetzes, die nicht jeder Eigentümer kennt. Deshalb ist es besser, Verwaltern wie Kay Münster zu vertrauen. Er verhindert solche fahrlässigen Fehler.

Kay Münster – Teamleiter und Immobilienverwalter bei Reppe & Partner Immobilien
Kay Münster – Teamleiter und Immobilienverwalter bei Reppe & Partner Immobilien © PR: Reppe&Partner

"In der Einladung erklären wir zudem ausführlich die Tagesordnungspunkte", sagt der Verwalter. "So sind auch vertretene Eigentümer informiert und damit urteilsfähig." Kay Münster ist Teamleiter und Immobilienverwalter für die Mietshaus- und WEG-Verwaltung bei Reppe & Partner Immobilien. Das Unternehmen hat schon seit fast 30 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche. Bei den Mitarbeitern befindet sich deshalb die gewissenhafte Verwaltung einer Immobilie in professionellen Händen.

Wie viel Mehrheit ist ausreichend?

Um Entscheidungen zu treffen, muss eine WEG-Versammlung beschlussfähig sein. In der Regel ist das so, wenn mehr als die Hälfte der Mieteigentumsanteile durch die Eigentümer vertreten sind. Ist die Versammlung ab Beginn nicht beschlussfähig, muss der Verwalter zu einem neuen Termin einladen.

Für Beschlüsse gibt es grundsätzlich drei mögliche Formen der Mehrheit. Eine einfache Mehrheit reicht bei: der Instandhaltung wie die Sanierung eines kaputten Dachs. Modernisierungen benötigen mindestens 75 Prozent aller stimmberechtigten Eigentümer, die mindestens die Hälfte des Eigentums besitzen. Wenn eine Baumaßnahme das Erscheinungsbild eines Mehrfamilienhauses verändert, müssen alle Eigentümer zustimmen.

Ein professioneller Verwalter wie Kay Münster kennt die Feinheiten des WEG-Gesetzes und klärt die Eigentümer über Rechte und Pflichten verständlich auf. Wer Reppe & Partner Immobilien beauftragt, profitiert zudem von der Verwaltung auf Probe für sechs Monate. Jeder Eigentümer kann sich so selbst von der Qualität des Dresdner Unternehmens überzeugen – ohne dauerhafte Verpflichtung.

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Allgemeine Kontaktinformationen:

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