Wir gegen Corona!
Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten hat die Staatsregierung weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betont, dass die bisherigen milden Maßnahmen nicht zur deutlichen Eindämmung der Infektionszahlen geführt haben. „Die Infektionszahlen steigen, die Lage in den Krankenhäusern ist alarmierend und jeden Tag sterben Menschen an diesem Virus“, so Kretschmer, der an die Bevölkerung appelliert: „Wir müssen Handeln. Jetzt. Machen Sie bitte weiter mit. Es geht um uns alle.“
Deshalb gelten ab sofort folgende verschärfte Regeln in Sachsen:
MASKENPFLICHT
- in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind sowie im ÖPNV
- an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, zum Beispiel auf Straßen und Plätzen, die Festlegung dazu erfolgt durch örtliche Behörden
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen
- vor Schulen, Kitas und Kirchen
- in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sichereingehalten werden kann
- Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden verstärkt.
KONTAKTE REDUZIEREN & ABSTAND HALTEN
- Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum reduzieren
- strengere Kontaktbeschränkungen: private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen)
- dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden!
SCHULEN & KITAS
Schulen und Kitas sollen offen bleiben - der letzte Schultag vor Weihnachten ist der 18.12.2020.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 gilt an Schulen:
- das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht
- an allen Grundschulen und Förderschulen wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt - ohne Einschränkung des Fächerkanons
- weiterführende Schulen können in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht gehen
- grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6
Ab 7-Tages Inzidenz von 200 gilt an Kitas:
- ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen
- Kinder unterschiedlicher Gruppen sollen sich nicht treffen
- das gilt im Gebäude und auf Freiflächen
- offene Konzepte sind bis auf weiteres nicht zulässig
EINKAUFEN & GESCHÄFTE
- Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet
- Zugangsregelungen: bei kleinen Geschäften ein Kunde je 10 Quadratmeter, bei einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter ein Kunde je 20 Quadratmeter
- bitte die Weihnachtseinkäufe möglichst in der Woche tätigen
MASSNAHMEN BEI 7-TAGE-INZIDENZ ÜBER 200
Der Landkreis/die kreisfreie Stadt hat anzuordnen:
- Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens)
- Alkoholkonsum und -verkauf in der Öffentlichkeit werden eingeschränkt
- Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
QUARANTÄNEPFLICHT
- bei positivem Test
- bei unmittelbarem Kontakt mit Positiv-Fall
- bei Verdacht auf eigene Infektion
WEIHNACHTEN & SILVESTER
Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr:
- Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 10 Personen sind vom 23.12.2020 bis 1.1.2021 möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen)
- Empfehlung: vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste reduzieren
Weitere Informationen:
Corona-Hotline: 0800-100 0214