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Wir gegen Corona!

Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten hat die Staatsregierung weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen.

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Die Situation auch an sächsischen Kliniken wird mit Blick auf Corona zunehmend angespannter!
Die Situation auch an sächsischen Kliniken wird mit Blick auf Corona zunehmend angespannter! © Foto: Staatskanzlei Sachsen

Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten hat die Staatsregierung weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betont, dass die bisherigen milden Maßnahmen nicht zur deutlichen Eindämmung der Infektionszahlen geführt haben. „Die Infektionszahlen steigen, die Lage in den Krankenhäusern ist alarmierend und jeden Tag sterben Menschen an diesem Virus“, so Kretschmer, der an die Bevölkerung appelliert: „Wir müssen Handeln. Jetzt. Machen Sie bitte weiter mit. Es geht um uns alle.“

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer bittet die Sachsen um Mithilfe im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Und setzt dabei stark auf das WIR.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer bittet die Sachsen um Mithilfe im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Und setzt dabei stark auf das WIR. © Foto: Florian Gärtner

Deshalb gelten ab sofort folgende verschärfte Regeln in Sachsen:

MASKENPFLICHT

- in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind sowie im ÖPNV

- an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, zum Beispiel auf Straßen und Plätzen, die Festlegung dazu erfolgt durch örtliche Behörden

- vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen

- vor Schulen, Kitas und Kirchen

- in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sichereingehalten werden kann

- Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden verstärkt.

Die Lage in den sächsischen Krankenhäusern ist mit Blick auf Corona alarmierend - die Intensivbetten werden zunehmend von schwer an diesem Virus Erkrankten belegt.
Die Lage in den sächsischen Krankenhäusern ist mit Blick auf Corona alarmierend - die Intensivbetten werden zunehmend von schwer an diesem Virus Erkrankten belegt. © Foto: PR Staatskanzlei Sachsen

KONTAKTE REDUZIEREN & ABSTAND HALTEN

- Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum reduzieren

- strengere Kontaktbeschränkungen: private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen)

- dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden!

SCHULEN & KITAS

Schulen und Kitas sollen offen bleiben - der letzte Schultag vor Weihnachten ist der 18.12.2020.

Die Schulen und Kitas sollen in Sachsen grundsätzlich geöffnet bleiben. Ab einem Inzidenz-Wert von 200 gelten dann besondere Vorgaben.
Die Schulen und Kitas sollen in Sachsen grundsätzlich geöffnet bleiben. Ab einem Inzidenz-Wert von 200 gelten dann besondere Vorgaben. © Foto: pixabay.com

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 gilt an Schulen:

- das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht

- an allen Grundschulen und Förderschulen wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt - ohne Einschränkung des Fächerkanons

- weiterführende Schulen können in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht gehen

- grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6

Ab 7-Tages Inzidenz von 200 gilt an Kitas:

- ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen

- Kinder unterschiedlicher Gruppen sollen sich nicht treffen

- das gilt im Gebäude und auf Freiflächen

- offene Konzepte sind bis auf weiteres nicht zulässig

EINKAUFEN & GESCHÄFTE

Der Mund-Nasen-Schutz muss auch bereits vor den Geschäften und auf den Parkplätzen vorm Laden getragen werden.
Der Mund-Nasen-Schutz muss auch bereits vor den Geschäften und auf den Parkplätzen vorm Laden getragen werden. © Foto: pixabay.com

- Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet

- Zugangsregelungen: bei kleinen Geschäften ein Kunde je 10 Quadratmeter, bei einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter ein Kunde je 20 Quadratmeter

- bitte die Weihnachtseinkäufe möglichst in der Woche tätigen

MASSNAHMEN BEI 7-TAGE-INZIDENZ ÜBER 200

Um ausreichend Intensivbetten für die schweren Verläufe vorhalten zu können, muss die Erkranktenkurve möglichst flach verlaufen. Dafür sind Einschränkungen notwendig.
Um ausreichend Intensivbetten für die schweren Verläufe vorhalten zu können, muss die Erkranktenkurve möglichst flach verlaufen. Dafür sind Einschränkungen notwendig. © Foto: Staatskanzlei Sachsen

Der Landkreis/die kreisfreie Stadt hat anzuordnen:

- Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens)

- Alkoholkonsum und -verkauf in der Öffentlichkeit werden eingeschränkt

- Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

QUARANTÄNEPFLICHT

- bei positivem Test

- bei unmittelbarem Kontakt mit Positiv-Fall

- bei Verdacht auf eigene Infektion

WEIHNACHTEN & SILVESTER

Lockerungen der strengen Regelungen sind für Weihnachten geplant: Dann sind Zusammenkünfte im engsten Familienkreis gestattet. Mit maximal zehn Personen.
Lockerungen der strengen Regelungen sind für Weihnachten geplant: Dann sind Zusammenkünfte im engsten Familienkreis gestattet. Mit maximal zehn Personen. © Foto: pixabay.com

Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr:

- Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 10 Personen sind vom 23.12.2020 bis 1.1.2021 möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen)

- Empfehlung: vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste reduzieren

Weitere Informationen:

Corona-Hotline: 0800-100 0214

www.coronavirus.sachsen.de