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Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Wer sich für den Beruf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit interessiert, kann sich auf einen spannenden Ausbildungsweg begeben.

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© Ryan McGuire / pixabay.com

Dazu gehört die Berufsausbildung direkt nach dem Schulabschluss. Wer gerne im zweiten Anlauf die Ausbildung für Schutz und Sicherheit absolvieren möchte, kann die Umschulung unter bestimmten Voraussetzungen nutzen.

Die Umschulung endet mit der Berufsbezeichnung Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Wohingegen die Ausbildung mit der Bezeichnung Fachkraft abgeschlossen wird.

Wo kann man Fachkraft für Schutz und Sicherheit werden?

Um diesen Ausbildungsberuf abzuschließen, kann man sich an die IHK wenden oder an diverse Schulen in Deutschland. Bedenken muss man, dass die Ausbildung im dualen System stattfindet. Das heißt wiederum, dass die Lehrzeit im Betrieb und in der Schule absolviert wird. Alternativ lässt sich im zweiten Anlauf die Umschulung über die IHK oder einen anderen Träger umsetzen. Um in diesem Segment arbeiten zu können, muss man immer die Sachkundeprüfung 34a absolvieren. Diese Prüfung ist für das Sicherheitsgewerbe bedeutsam, denn sie versichert den richtigen Umgang im Notfall und mit Waffen.

Welche Arbeitszeiten sind mit diesem Beruf verbunden?

Der Schutz von Menschen und Gebäuden sind die Hauptaufgaben, wenn man als Fachkraft für Schutz und Sicherheit arbeitet. Aus diesem Aspekt heraus ist es wichtig zu erwähnen, dass die Arbeitszeiten nicht einheitlich geregelt sind. Demnach müssen Angestellte in Schichtarbeiten ihre Aufgaben erledigen.

Was ist demnach zu beachten? Als Fachkraft im Sicherheitsgewerbe muss man sich an Wochenendarbeit, Bereitschaftsdienste und an Schichtarbeit gewöhnen. Man sollte also belastbar sein und natürlich auch stressresistent. Aber auch körperliche Fitness ist für diesen Beruf unbedingt mitzubringen.

Kann man eine Weiterbildung in dem Beruf machen?

Die Weiterbildung in diesem Berufszweig ist möglich, wenn man sich dazu bereit erklärt, mindestens 16 Monate eine Weiterbildung zu absolvieren. Diese kann bei der IHK oder einem anderen Träger erfolgen. Während der Weiterbildung werden alle wichtigen Gesetze und Handlungen für die Ausübung des Berufes vermittelt. Die anschließende Sachkundeprüfung 34a muss erfolgen, um eine Anstellung zu finden. Wichtig ist, dass die Weiterbildung nicht den Status Fachkraft mit sich bringt.

Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Wer sich für einen Sicherheitsdienst interessiert, wird irgendwann zu der Frage seiner Aufgaben kommen. Diese sind recht unterschiedlich und definieren sich aus dem Aufgabenbereich heraus. Als Sicherheitsfachkraft kann man unter anderem im Objektschutz, dem Baustellenschutz oder dem Personenschutz tätig sein. Zusätzlich übernehmen sehr viele Unternehmen den Revierdienst, der ein Gelände als Sicherheitsbereich umfasst. Auch Pförtner-Aufgaben können auf den Angestellten warten.

Der Schutz von Objekten und Menschen ist nicht der einzige Aufgabenbereich, den Sicherheitsmitarbeiter zu bewältigen haben. Auch der Ladendieb wird von Sicherheitspersonal außerhalb der Polizei überwältigt. Demnach schützt die Fachkraft für Schutz und Sicherheit auch die Läden einer Einkaufsstraße.

Zu den Aufgaben des Sicherheitsmitarbeiters gehört es, Gefahrensituationen zu erkennen und gleichzeitig die richtigen Schritte für die Aufklärung oder die Behebung dieser Maßnahmen einzuleiten. Hinzu kommt der Schutz von Personen und Objekten, beispielsweise in Form des Veranstaltungsschutzes.

Bei einem derart breit gefächerten Aufgabengebiet bleibt es nicht aus, dass sich die Person auch mit dem Dokumentieren von Tatbeständen und Sachverhalten auskennen muss. Dieser Bereich ist ein Aufgabengebiet des Personenschützers oder der Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Wo kann eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit zum Einsatz kommen:

  • Bei Veranstaltungen
  • Bei Unternehmen in Form des Objektschutzes
  • Beim Schutz von Wertgegenständen bspw. Kaufhaus oder Museum
  • Im Bereich von Pforten oder Einlasskontrollen
  • Beim Personenschutz
  • Baustellenschutz und Sicherung

Hinweis: Nicht ausschließlich Unternehmen können diese Leistungen in Anspruch nehmen, sondern Privatpersonen gehören bei vielen Sicherheitsdienstleistern mit zum Kundenstamm. Somit agieren Fachkräfte aus der Branche nicht nur für Unternehmen, sondern eben auch für private Personen, die den Schutz wünschen.

Auskünfte zur Sachkundeprüfung 34a

Der Beruf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit beinhaltet die Sachkundeprüfung 34a. Mit einer Umschulung muss die Sachkundeprüfung 34a zusätzlich abgelegt werden. Die Prüfung ist dazu geeignet, um das Wissen der jeweiligen Person im Sicherheitsgewerbe abzufragen. Unter anderem wird das Wissen aus folgenden Bereichen geprüft:

  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift
  • Verhalten in Gefahrensituationen
  • Umgang mit Menschen
  • Gewerberecht
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Bürgerliches Recht
  • Techniken zur Deeskalation in Konfliktsituationen

Die Prüfung muss jeder ablegen, der im Sicherheitsgewerbe tätig ist und den Objektschutz oder Personenschutz übernimmt.

Was kann eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit verdienen?

Schaut man sich die Verdienstspannen an, dann muss man sagen, dass es in diesem Bereich deutliche Unterschiede in den Bundesländern zu verzeichnen gibt. Deswegen ist es nicht richtig einzuschätzen, wo der genaue Netto- oder Bruttoverdienst liegt. Der Verdienst ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wie folgt lauten:

  • Standort
  • Bundesland
  • Größe Unternehmen
  • Tarifbindung
  • Alter und Erfahrung des Angestellten

Fakt ist jedoch, dass jeder Angestellte mit den Jahren mehr verdient. Das Einstiegsgehalt wird im Durchschnitt auf 1900 bis 2000 Euro brutto bezogen. Das ist eine gute Messlatte, die in den Jahren darauf steigen kann.

Abschließende Hinweise richten sich an alle Leser und Leserinnen, die sich wirklich für diesen Berufszweig entscheiden möchten. Der Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist seit 2020 ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Um diesen Beruf wirklich fachlich ausüben zu können, ist nicht nur Wissen gefragt, sondern eben auch die sportliche Fitness und die Gesundheit spielen eine enorme Rolle. In diesem Zusammenhang sollte man sich als Anwärter natürlich einem Gesundheitscheck unterziehen, um vorab die wichtigsten Fragen mit einem Arzt zu besprechen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur T. Nötzold.