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Firmengründung leicht gemacht

Wie man die passende Geschäftsform für das eigene Unternehmen findet.

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Eine Firmengründung in der heutigen Zeit kann Herausforderung, aber durchaus auch eine echte Chance sein. Viele Menschen nutzen die Möglichkeit, mit einer ganz neuen Idee an den Markt zu gehen oder sich den Wunsch zu erfüllen, selbst eine Firma zu gründen. Eine der wichtigsten Fragen dabei ist, in welcher Geschäftsform gegründet wird. Hier ist es hilfreich, einen ersten Überblick zu haben.

Einzelunternehmen als besonders einfache Geschäftsform (z.B. Firma Müller)

Wer alleine gründen möchte, der wird vermutlich in erster Linie darüber nachdenken, als Einzelunternehmen zu starten. Diese Gründung kann komplett formlos direkt beim Finanzamt durchgeführt werden und das ist auch schon ein sehr großer Vorteil. Einzelunternehmer sind dazu aufgefordert, monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Wer als Kleinunternehmer startet, kann sogar erst einmal darauf verzichten. Zudem muss jährlich die Einkommenssteuererklärung erfolgen. Eine Haftungsbeschränkung gibt es nicht. Wenn ein Schadensfall entsteht, haftet der Unternehmer zu 100% auch mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Die Personengesellschaften als weitere Variante (z.B. GbR & OHG)

Ebenfalls mit wenig Aufwand verbunden sind die Personengesellschaften. Die Gründung kann aber nur dann erfolgen, wenn wenigstens zwei Gründer daran beteiligt sind. Es muss ein Vertrag abgezeichnet werden. Hier besteht aber keine Pflicht, einen Notar aufzusuchen. Allerdings ist auch hier zu bedenken, dass die persönliche Haftung eine Rolle spielt. Sowohl bei der GbR als auch bei der OHG müssen die Gesellschafter haften und zwar uneingeschränkt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Gesellschaftervertrag abzuschließen. Dieser hilft dabei, die Haftung einzuschränken und / oder aufzuteilen.

Eine Alternative ist die Kommanditgesellschaft. Diese wird in der heutigen Zeit nur noch wenig genutzt, allerdings gibt es hier klare Regelungen rund um die Haftung. Hier wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet, wenn man als Kommanditist aktiv ist. Zudem gibt es einen Komplementär. Dieser haftet allerdings auch mit seinem privaten Vermögen.

Die Kapitalgesellschaften für eine umfangreiche Gründung (z.B. GmbH & Co. KG.)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vor allem dann geeignet, wenn es um die Gründung eines kleinen Unternehmens geht. Eine weitere Variante sind die Kapitalgesellschaften. Die Gründer*innen sind nicht verpflichtet, bei diesen selbst die Geschäftsführung in die Hand zu nehmen. Zudem haben die Kapitalgesellschaften eine Haftungsbeschränkung. Besonders bekannt ist in dem Zusammenhang die GmbH. Die einzelnen Anteile des Unternehmens können an Investoren und Gründer vergeben werden. Dadurch entsteht eine höhere Flexibilität. Zu bedenken ist, dass bei einer GmbH ein Eigenkapital eingebracht werden muss. Es hat eine Mindesthöhe von 25.000 Euro. Hier greift die beschränkte Haftung. Wenn es bei einer GmbH zu einer Insolvenz kommt, greift diese nicht das private Vermögen an.

Kapitalgesellschaften müssen nicht unbedingt durch mehrere Gründer ins Leben gerufen werden. Es ist auch möglich, dass sie nur durch eine Person gegründet werden. Es wird dann von einer 1-Personen-GmbH gesprochen. Sollten später noch weitere Geschäftsführer oder Teilhaber einsteigen, können auch hier noch Anpassungen vorgenommen werden. Als weitere Gründungsart ist die Mischform GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaftsform kombiniert die Eigenschaften der GmbH mit denen der Kapitalgesellschaft.

Gesellschaftsformen für gemeinnützige Projekte (z.B. gGmbH)

Nicht immer steht hinter einer Gründung der Gedanke, mit einem Unternehmen möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften. Auch Gründungen für gemeinnützige oder soziale Unternehmen sind möglich. Dafür werden Sonderformen zur Verfügung gestellt. Zu beachten ist, dass diese Sonderformen auch in Verbindung mit bestimmten Vorgaben stehen. Unter anderem ist es notwendig, den Zweck klar zu definieren und auf diese Weise deutlich zu machen, dass tatsächlich keine Gewinnabsichten bestehen. Eine Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter*innen ist hier auch gar nicht möglich.

Besonders relevant für die Gründung einer solchen Organisation ist die gGmbH. Hierbei handelt es sich um eine gemeinnützige GmbH, die auf der Basis einer GmbH agiert. Für die Gründung sind ähnliche Vorgaben einzuhalten. Allerdings gibt es einige Vorzüge, vor allem auch im Bereich der Steuern. Durch Förderungen und Spenden kann es steuerliche Vorzüge geben. Allerdings können Mitarbeiter nicht nach einem selbst festgelegten Tarif bezahlt werden. Die Bezahlung unterliegt festen Vorgaben und Gehälter sind hier oft eher überschaubar gehalten.

Teilweise ist es sinnvoll sich zu informieren, ob die Gründung einer Stiftung oder eines Vereins eine bessere Lösung darstellt. Dies muss jedoch im individuellen Fall geprüft werden und ist nicht einfach zu entscheiden, denn auch hier gibt es viele Vorgaben.

Aktiengesellschaft als weitere Kapitalgesellschaft (z.B. AG & UG)

Eine weitere Variante der Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft. Hier muss ein Startkapital von 50.000 Euro eingebracht werden. Wer nur einen kleinen Beitrag als Startkapital einsetzen möchte, der kann sich auch für die Unternehmensgesellschaft entscheiden. Bei der UG muss lediglich 1 Euro eingebracht werden. Allerdings ist hier ein Punkt besonders wichtig. Bei einer UG ist es nicht möglich, die kompletten Gewinne eines Jahres auszuschütten. Stattdessen ist es notwendig, Rücklagen zu bilden und diese müssen wenigstens 25 % vom Gewinn betragen. Wenn die Rücklagen dann einen Betrag von 25.000 Euro betragen, ist die Umwandlung in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft möglich.

Zu beachten ist, dass Kapitalgesellschaften in der Gründung mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sind. Wer sich für eine UG entscheidet, der sollte sich zudem bewusst machen, dass es sich um die Geschäftsform mit einer der geringsten Kreditwürdigkeiten handelt. Interessant ist eine solche Gründung daher vor allem für junge Unternehmer und Start-ups, die nicht viel Kapital aber eine erfolgreiche Geschäftsidee haben. Ziel sollte möglichst schnell die Umwandlung in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft sein.

Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Gesellschaftsform

Bei der Firmengründung steht die passende Gesellschaftsform als Frage ganz oben auf der Liste. Es gibt jedoch einige Kriterien, die eine Entscheidung deutlich leichter machen können:

Wie viele Gründer gibt es?

Wer allein gründet, kann ein Kleingewerbe führen, als GmbH agieren oder auch eine UG gründen. Bei der Gründung als Team gibt es mehr Möglichkeiten. Gewählt werden kann aus GbR, der OHG oder auch der KG. Ebenfalls möglich ist die Gründung einer Limited, einer GmbH sowie einer AG oder einer UG. Auch die Mischform, eine GmbH & Co. KG, kann eine passende Gesellschaftsform darstellen, wenn die Eigenschaften der GmbH mit denen der KG kombiniert werden sollen.

Wird mit dem Firmen- oder dem Privatvermögen gehaftet?

Gibt es ein Mindestkapital für die Gründung? Wie viel Geld ist vorhanden, um zu gründen? Wenn es um die Finanzen geht, dann zeigen sich ganz schnell die Gesellschaftsformen, die auch wirklich genutzt werden können. Geringe Gründungskosten bringen Einzelunternehmen oder auch eine GbR mit sich. Anders sieht es dagegen bei Kapitalgesellschaften aus.

Auch die Haftung spielt eine wichtige Rolle. Kommt es zu Vermögensschäden oder müssen Darlehen zurückgezahlt werden, dann stellt sich die Frage, wer hier haftet. Wenn mit einem Privatvermögen gehaftet wird, kann das teuer werden. Das ist bei Personengesellschaften oder auch im Einzelunternehmen der Fall. Kapitalgesellschaften werden dagegen durch das Gesellschaftsvermögen getragen.

Wie viel Verwaltungsaufwand kann gestemmt werden?

Je nach Gesellschaftsform gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Buchhaltung und auch die Steuern. Der Verwaltungsaufwand kann teilweise deutlich steigen. Wer gerne möglichst wenig Aufwand haben möchte, der kann ein Einzelunternehmen gründen oder auch Personengesellschaften. Bei allen anderen Gesellschaftsformen ist es empfehlenswert, sich professionelle Hilfe für die Verwaltung zu holen.

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Welche Gesellschaftsform kann eigentlich passen?

Wenn es um die Existenzgründung geht, dann ist es notwendig, sich ausreichend Gedanken über die passende Gesellschaftsform zu machen. Wenn die Gründung vor allem auf einer Idee basiert, es allerdings kein hohes Kapital gibt, reicht oft schon die Gründung eines Einzelunternehmens aus. Anders sieht es aus, wenn ein umfangreicher Businessplan hinter dem geplanten Unternehmen steht, es mehrere Gründer*innen gibt und Investitionen getätigt werden müssen, sind das ganz andere Voraussetzungen. Hier kann es durchaus sinnvoll sein, sich von einer unabhängigen Stelle beraten zu lassen und sich zudem eigenständig zu informieren. Gut zu wissen ist, dass die Gesellschaftsform nicht für immer fest ist, wenn sie gewählt wurde. Es ist immer möglich, nach einer Zeit zu schauen, wie das Unternehmen läuft und dann noch einmal zu prüfen, ob eine andere Gesellschaftsform sinnvoller ist.

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur Mario Pleiber