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Für mehr Rückhalt im Unternehmen

Das Frühjahr 2022 steht im Zeichen der Betriebsratswahlen. In Sachsen macht man sich dafür besonders stark.

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Im Frühjahr 2022 stehen bundesweit Betriebsratswahlen an.
Im Frühjahr 2022 stehen bundesweit Betriebsratswahlen an. © AdobeStock

Wer mitentscheiden will, muss erst einmal mitreden wollen. Das gilt auch für Interessensvertretungen im Job. Alle vier Jahre werden in Deutschland Betriebsräte gewählt. In diesem Jahr ist wieder soweit. Die Wahlphase hat am 1. März begonnen und endet am 31. Mai. In Sachsen wirbt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig für die aktive Teilnahme an der Wahl und unterstützt damit eine entsprechende Kampagne der Gewerkschaften. Eine aktive Sozialpartnerschaft gehöre demnach zu den Erfolgsgeschichten der deutschen Wirtschaft. „Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, sind die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten besser. Betriebsräte sind Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft, sichern die Ordnung im Betrieb und garantieren Mitbestimmung auf Augenhöhe. Sie handeln die Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen aus, setzen über Betriebsvereinbarungen Standards im Unternehmen und engagieren sich für ein besseres Miteinander im Unternehmen. Die Beschäftigten haben es in den kommenden Wochen in der Hand: Stärken Sie Ihren Betriebsräten den Rücken!“so der Minister.

Chance zur Mitbestimmung

Er verweist unter anderem auf Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung, die die positiven Effekte der Betriebsräte zeigen. Gemäß der Auswertung einer Studie von 2020 sind Unternehmen mit Betriebsrat „oft produktiver und innovativer, haben eine geringere Fluktuation und eine familienfreundlichere Personalpolitik.“ In Zeiten des Fachkräftemangels durchaus wichtige Aspekte.

Werden Betriebsratswahlen von Firmen aktiv behindert, kann das entsprechend verfolgt werden. Damit Arbeitnehmer keine Angst vor eventuellen negativen Konsequenzen haben müssen, wenn sie gegen den Willen der Geschäftsführung einen Betriebsrat wählen wollen, plant die Bundesregierung eine Neuerung. So soll die rechtliche Verfolgung auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat möglich sein. Das sei „ein richtiges und wichtiges“ Zeichen, so Martin Dulig. Gerade in Sachsen sei es „leider immer noch nicht überall selbstverständlich, dass Betriebsräte zum Arbeitsalltag in Unternehmen gehören.“

Laut dem IAB-Betriebspanel hatten 2019 sachsenweit nur acht Prozent aller Betriebe einen Betriebs- oder Personalrat. Bundesweit gab es in rund jeder zehnten Firma, die einen Betriebsrat haben könnte, ein solches Gremium. 41 Prozent der Arbeitnehmer im Westen und 36 Prozent im Osten werden von Betriebsräten vertreten.

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen einen Betriebsrat gründen. Im Betrieb müssen mindestens fünf aktiv Wahlberechtigte beschäftigt sein, davon drei auch passiv wahlberechtigt. Aus wie vielen Personen ein Betriebsrat besteht, hängt dabei von der Größe des jeweiligen Betriebs ab und ist im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Wahl im Betrieb angestellt sind. Auch Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter gehören dazu, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb arbeiten oder arbeiten sollen. Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte. Kandidieren kann jeder, der länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt und 18 Jahre alt ist. (WeSZ)