Warum es sich lohnt, eine Hilfskraft anzumelden

Am 1. Juli ist der gesetzliche Mindestlohn vom 9,50 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen. „Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel im privaten Haushalt als Haushaltshilfe oder Gärtner tätig sind“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Doch um Abgaben zu sparen, beschäftigen Privatpersonen Minijobber nicht selten schwarz. Keine gute Idee – für beide Seiten.
Was genau ist ein Minijob?
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Der Bruttoverdienst beträgt maximal 450 Euro im Monat beziehungsweise 5.400 Euro im Jahr. Der Verdienst ist für Minijobber in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, es fallen also keine Abgaben an. Der Arbeitgeber kann sowohl die Beiträge zur Sozialversicherung als auch die Lohnsteuer pauschal berechnen und bezahlen. Tätig werden können Minijobber in nahezu allen Branchen, sagt Wolfgang Buschfort, Sprecher der Minijob-Zentrale. Vor allem in der Gastronomie, im Handel und in der Freizeitindustrie. Und nicht zuletzt in Privathaushalten.
Welche Abgaben kommen auf private Haushalte zu?
„In der Regel fallen bei Minijobs im Privathaushalt pauschale Abgaben in Höhe von insgesamt 14,99 Prozent des monatlichen Entgelts des Minijobbers an“, erklärt Isabel Klocke. Verdient ein Minijobber beispielsweise 300 Euro brutto im Monat, zahlt der Arbeitgeber hierauf 44,97 Euro an Abgaben.
Erwerben Minijobber Rentenansprüche?
Ja. Sie sind in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbetrag, mit dem Minijobber allerdings vergleichsweise geringe Ansprüche erwerben. Arbeitnehmer können zusätzlich einen Eigenbeitrag leisten, um vom vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu profitieren. Der Arbeitgeber zieht in dem Fall den Eigenanteil vom Lohn des Beschäftigten ab und überweist ihn zusammen mit dem Pauschalbeitrag an die Minijob-Zentrale. Minijobber können aber beantragen, dass sie keinen Eigenbeitrag zahlen müssen.
Warum muss man Minijobber anmelden?
Mit einer Anmeldung ihrer Hilfen leisten Privathaushalte einen Beitrag, um Schwarzarbeit zu begrenzen. Zudem sind Hilfen unfallversichert, falls ihnen bei der Arbeit ein Missgeschick passiert und sie sich dabei verletzen. „Der private Arbeitgeber haftet also nicht und muss auch nicht für die Behandlungskosten aufkommen“, so Buschfort. Mit dem sogenannten Haushaltscheckverfahren geht die Anmeldung von Hilfskräften für Privathaushalte bei der Minijob-Zentrale einfach. „Das ist ein Vordruck, der mühelos am PC ausgefüllt werden kann“, sagt Buschfort. Sonst übliche Arbeitgeberpflichten übernimmt damit die Minijob-Zentrale. Privatpersonen können bis zu 20 Prozent ihrer Aufwendungen für die Beschäftigung ihrer Haushaltshilfe, maximal aber 510 Euro, jährlich steuerlich absetzen. Dafür geben sie die Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ab Zeile vier ein.
Was tun, wenn Minijobber krank werden und bezahlt werden müssen?
„Relativ unbekannt ist die Möglichkeit, sich das Geld von der Minijob-Zentrale erstatten zu lassen“, sagt Isabel Klocke. So gebe es im Krankheitsfall von der Minijob-Zentrale 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurück. Dazu muss der private Arbeitgeber den sogenannten U1-Antrag stellen. Ist eine Minijobberin schwanger und hat deswegen von ärztlicher Seite ein Beschäftigungsverbot erhalten, erstattet die Minijob-Zentrale 100 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Dafür stellt der Arbeitgeber den U2-Antrag.
Was ist, wenn ein Beschäftigter mehrere Minijobs hat?
Die Verdienste aus allen Beschäftigungsverhältnissen dürfen nicht mehr als 450 Euro betragen. Ist die Gesamtsumme höher, sind die Jobs sozialversicherungspflichtig. Hat ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs, ist die zuerst aufgenommene Nebenbeschäftigung abgabenfrei. „Die weiteren Minijobs sind zusammen mit der Hauptbeschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig“, informiert der Bund der Steuerzahler.
Dürfen Minijobber mit dem höheren Mindestlohn mehr verdienen?
Nein. Wenn sie über die Grenze von 450 Euro im Monat hinauskommen, müssen eventuell die Arbeitszeit verringern. Anderenfalls kann der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Abgaben anfallen.
Gibt es auch für Minijobber steuerfreie Gehaltsextras?
Ja, die gibt es, ohne dass der Minijobberstatus verloren geht. Zu den Extras zählen Warengutscheine, Sonn- und Feiertagszuschläge, Zuschläge zur Nachtarbeit, Altersvorsorge sowie Jobtickets. (dpa)