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Wer macht frei am Feiertag?

Das Arbeitszeitgesetz legt fest, in welchen Branchen und zu welchen Bedingungen zwischen Weihnachten und Silvester gearbeitet werden darf. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen – und große Unterschiede bei den betroffenen Beschäftigten.

Von Annett Kschieschan
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Die Abfallentsorgung gehört zu den Bereichen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird. Vor allem am Neujahrstag hat die Müllabfuhr viel zu tun.
Die Abfallentsorgung gehört zu den Bereichen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird. Vor allem am Neujahrstag hat die Müllabfuhr viel zu tun. © AdobeStock

Weihnachtsessen, Familienbesuche, Silvesterparties – die Zeit zwischen dem 24. Dezember und dem Neujahrstag ist bei vielen Menschen ziemlich durchgeplant. Wer dann noch arbeiten muss, erlebt die vermeintlich ruhigen Tagen zum Jahresende hin als eher stressig.

Aber wie ist das eigentlich mit der Arbeit an und zwischen den Feiertagen?Zunächst einmal sind der 24. und der 31. Dezember gar keine Feiertage. Das heißt, dass sowohl am Heiligen Abend als auch am Silvestertag theoretisch gearbeitet wird. In vielen Bereichen wird das auch ganz praktisch getan – überall dort, wo es um die Sicherung der kritischen Infrastruktur geht, um medizinische Hilfe, Pflege, Polizei und Sicherheit allgemein. Dort, wo kein Rund-um-die-Uhr-Einsatz nötig ist – etwa im Einzelhandel –, wird an beiden Tagen meist nur bis 14 Uhr gearbeitet. Das betrifft etwa ein Fünftel aller Beschäftigten, knapp zehn Prozent müssen sogar noch länger ran. Die Zahlen stammen aus einer Erwerbstätigenbefragung, die die Firma Kantar im Auftrag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt hat. Dafür wurden im November 2022 insgesamt rund 5.000 Erwerbstätige und Arbeitslose in Online-Interviews befragt.

Weil sich die Antworten auf das aktuelle Kalenderjahr beziehen und diesmal sowohl der 24. als auch der 31. Dezember auf Samstage fallen, dürfte die Zahl der Arbeitenden in anderen Jahren höher sein. Dazu kommt: Wer in einem Unternehmen arbeitet, das tarifgebunden ist, muss häufig nicht am Heiligen Abend und am Silvestertag ran. Viele Tarifverträge sehen vor, dass an diesen Tagen nicht gearbeitet werden muss. Wer ohne Tarifbindung beschäftigt ist, hat das Nachsehen.

Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass Mitarbeiter sowohl an Sonn- als auch an gesetzlichen Feiertagen nicht ganztägig beschäftigt werden dürfen. Können die anfallenden Tätigkeiten nicht an regulären Werktagen erledigt werden – und das ist in vielen Branchen der Fall – gibt es Ausnahmen. Klar ist, dass Rettungs- und Sicherheitskräfte auch an Feiertagen stets erreichbar und einsatzbereit sein müssen. Sie sind an Feiertagen sogar oft besonders häufig gefragt, zum Beispiel, weil es in der Silvesternacht öfter zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern oder Auseinandersetzungen im Rausch kommt.

Zuschläge und Ausgleichstage

Auch in den Notaufnahmen beziehungsweise bei ärztlichen Notdiensten ist man gerade an den Feiertagen zum Jahresende auf besonders viele Einsätze vorbereitet. Die Personalstärke herunterzufahren, ist hier meistens nicht möglich. Das gilt ganz besonders in diesem Jahr, wo Krankenhäuser und Arztpraxen seit Wochen durch überdurchschnittlich viele Grippe-, Corona- und RSV-Krankheitsfälle bereits am Limit arbeiten. Für die Energie- und Wasserversorgung, die Abwasserwirtschaft und die Müllentsorgung sowie natürlich die Versorgung von Nutztieren gelten ebenfalls Ausnahmeregelungen.

Allerdings sehen die Regelungen auch bei Tätigkeiten, die auf den ersten Blick nicht lebenswichtig erscheinen, solche Ausnahmen vor. Hier kommt das Gastgewerbe ins Spiel, ebenso wie die Veranstaltungsbranche und die Medien. Denn gerade an Feiertagen haben viele Menschen Zeit und Lust, ins Theater zu gehen, es sich im Restaurant gut gehen zu lassen und aktuelle Nachrichten aus aller Welt ganz in Ruhe zu lesen. In den jeweiligen Branchen hilft man sich meistens mit Kulanzregelungen durch die Weihnachts- und Silvesterzeit. Wer im vergangenen Jahr hier Dienst getan hat, darf diesmal frei machen – und umgekehrt. Nicht zuletzt gehören Gottesdienst, Heilige Messen und deren Vor- und Nachbereitung zu den Feiertagen am Jahresende dazu. Auch hierfür gibt es entsprechende Regelungen im Arbeitsrecht.

Insgesamt ergab die Befragung der Firma Kantar wenig überraschend auch, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen häufig an Feiertagen arbeiten müssen. Fast 30 Prozent der Beschäftigten mit einem bedarfsgewichteten Haushaltseinkommen von unter 1.500 Euro mussten demnach am Heiligen Abend zum Dienst, während der Anteil bei Menschen mit höherem Einkommen gerade einmal halb so hoch war. Für Silvester bietet sich ein ähnliches Bild. Ebenfalls sichtbar: Von der erwerbsmäßigen Feiertagsarbeit sind mehr Männer als Frauen betroffen, was auch daran liegt, dass ihr Anteil in vielen Bereichen der kritischen Infrastruktur höher ist.

In der Regel ist bereits beim Antritt eines Jobs klar, ob Feiertagsarbeit anfällt. Das ist längst nicht für jeden Beschäftigten ein Problem, vor allem dort, wo es für Feiertagseinsätze Zuschläge gibt. Und mancher genießt seine freien Tage zum Ausgleich lieber dann, wenn nicht alle anderen auch im Urlaubsmodus sind.