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Arbeitslosengeld II: Wieder Anträge nötig

Die Sonderregelung aufgrund von Corona läuft aus. Wer ab September weiter Geld haben möchte, muss aktiv werden.

Von Cathrin Reichelt
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Die Sonderregelung zum ALG II läuft aus. Jetzt müssen wieder Anträge gestellt werden.
Die Sonderregelung zum ALG II läuft aus. Jetzt müssen wieder Anträge gestellt werden. © Jens Kalaene/ZB/dpa

Mittelsachsen. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, musste zwischen dem 31. März und dem 30. August keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Leistungen liefen automatisch weiter. Diese Sonderregelung durch ein sogenanntes Sozialschutzpaket während der Corona-Pandemie läuft zum Ende dieses Monats aus.

„Alle, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet, erhalten deshalb derzeit ein Schreiben“, teilt das Jobcenter Mittelsachsen mit. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig dort eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung sei nicht mehr möglich.

Auch Online-Antrag möglich

Die Antragsunterlagen können auch über den Service von „Jobcenter online“ übermittelt werden. Über den Link www.jobcenter.digital können nicht nur Weiterbewilligungsanträge gestellt, sondern auch Veränderungsmitteilungen übermittelt oder eigene Recherchen auf der Suche nach einem Job durchgeführt werden.

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September weiter. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es erheblich ist. Das heißt, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen die Jobcenter in der vollen Höhe an.

Ab Oktober gelten alte Regeln

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

Das Jobcenter Mittelsachsen ist erreichbar unter Tel. 03727 9966900, per E-Mail [email protected] per Post: Jobcenter Mittelsachsen, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

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