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135.000 Schusswaffen in Privatbesitz

Sachsens Jäger, Sportschützen und Waffensammler verfügen über ein beträchtliches Arsenal von Schusswaffen. Nur wenige bekamen Ärger mit den Ordnungsämtern

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© dpa

Dresden. In Sachsen stehen in Waffenschränken von Privatleuten rund 135.570 Schusswaffen. Am Stichtag 28. Februar waren das gut 4500 mehr als zum gleichen Zeitpunkt 2013, wie das Innenministerium bei einer dpa-Umfrage mitteilte. Bei Kontrollen wurden in den kreisfreien Städten und den Landkreisen im vergangenen Jahr nur wenige Unregelmäßigkeiten bei der Aufbewahrung der Waffen festgestellt. Im Landkreis Leipzig verstießen zum Beispiel zwei Waffenbesitzer gegen die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung ihrer Waffen sowie der Munition, in einem Fall befand sich die Munition sogar noch in der Waffe. Hier wurde ein Bußgeld fällig.

„Jeder Jäger und jeder Sportschütze muss bei der erstmaligen Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte den Nachweis über die gesetzeskonforme Unterbringung von Waffen erbringen“, erläuterte der Leiter des Ordnungsamtes des Vogtlandkreises, Matthias Bohmann. Ob die Waffenbesitzer sich auch tatsächlich daran halten, wurde nach seinen Angaben in den vergangenen vier Jahren in 452 Fällen kontrolliert. Im vergangenen Jahr seien bei solchen Kontrollen drei Waffenbesitzer aufgefallen und hätten sich Strafanzeigen eingehandelt. In zwei Fällen seien die Waffenbesitzkarten eingezogen worden, im dritten Fall ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Völlig ohne Beanstandungen fielen die seit März 2013 erfolgten Kontrollen bei 250 Waffenbesitzern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus, wie der Abteilungsleiter Ordnung des Landratsamtes, Mario Kusch, mitteilte. In Dresden wurden 74 Waffenbesitzer kontrolliert, in Leipzig waren es 37, die ebenfalls keine negativen Ergebnisse brachten.

„Um weiterhin den Ansprüchen zur Überwachung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen nachkommen zu können, insbesondere um in größerem Umfang auch unangekündigte Kontrollen abzusichern, ist das zur Zeit vorhandene Personal nicht ausreichend“, betont derweil Leipzigs Ordnungsamtsleiter Helmut Loris.

Aus dem Landkreis Mittelsachsen wurde nur ein Fall gemeldet, bei dem Waffen nicht den Vorschriften entsprechend aufbewahrt wurden. Der Besitzer muss nun damit rechnen, dass er seine Waffenbesitzkarte einbüßt. Auch im Landkreis Zwickau gab es einen entsprechenden Fall.

Waffenbesitzer müssen anhand von Unterlagen wie Rechnungen für Schränke oder auch mit Fotos nachweisen, dass Waffen und Munition korrekt verwahrt werden. Ob sie sich auch daran halten, wird in Stichproben kontrolliert.

Nicht immer ist es ein Behördenbescheid, der einen Waffenbesitzer dazu bringt, sich von seinem Eigentum zu trennen. Manch einer gibt seine Waffen auch freiwillig ab. „In erster Linie aus Altersgründen“, erklärte Gernot Schweitzer vom Landratsamt Bautzen. Auch komme es vor, dass die Besitzer der Waffen keine Zeit mehr für regelmäßiges Schießtraining hätten oder sich als Jäger vom Jagdgeschehen verabschiedeten.

Im Landkreis Leipzig haben im vergangenen Jahr ein Sportschütze wegen der Aufgabe seines Hobbys und ein weiterer wegen eines Defekts an einem Revolver ihre Waffen zur Vernichtung beim Ordnungsamt abgegeben. Im Landkreis Görlitz gaben ungefähr 20 Inhaber ihre „waffenrechtlichen Erlaubnisse“ freiwillig zurück. Eine Statistik werde vom Amt über solche Fälle allerdings nicht geführt, erklärte Ordnungsamtsleiterin Elke Glowna. In der Stadt Leipzig haben 29 Menschen ihre Waffen freiwillig abgegeben, in Dresden wurden 30 Waffenbesitzkarten zurückgegeben. (dpa)