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Schlechter Scherz vom SEK

Bei der Vergabe von Decknamen für einen Einsatz in Berlin haben zwei Beamte völlig unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt – und mussten prompt die Folgen tragen.

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© dpa

Berlin/Dresden. Anlässlich des Besuches des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wurden zur Absicherung des Staatsaktes auch sächsische Beamte des SEK nach Berlin beordert. Wie das Landeskriminalamt in einer Pressemitteilung bekanntgab, hätten sie vor Ort Decknamen für ein Zutritts- und Berechtigungsdokument angeben müssen. Dabei erlaubten sich zwei Beamte einen, an Zynismus kaum zu überbietenden Scherz: In die entsprechende Liste trugen sie den Namen des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt ein.

Die Einsatzleitung ließ das nicht durchgehen: Auf Anweisung des sächsischen Landeskriminalamtes mussten beide den Einsatz sofort beenden und wurden zu einer ersten Stellungnahme zitiert, um diesen offensichtlichen Dienstverstoß zu rechtfertigen. Ihrer Arbeit dürfen die beiden vorerst nicht mehr nachgehen. In einem bereits eingeleiteten Dienstverfahren wird nun angestrebt, beide Beamte dauerhaft aus dem Dienst zu entlassen.

Petric Kleine, Präsident des LKA Sachsen, zeigte sich bestürzt von dem unbedachten Handeln: „Das Verhalten der Beamten ist vollständig inakzeptabel, im höchsten Maße verantwortungslos und an „Dummheit“ kaum zu überbieten. Es ist geeignet, die ansonsten gute Arbeit und das Ansehen meiner Beamten und der gesamten sächsischen Polizei nachhaltig zu schädigen. Das ist nicht hinnehmbar! Bereits die Eintragung des Namens eines Täters der NSU-Morde in eine Liste mit dienstlichen Angaben und im Rahmen eines dienstlichen Anlasses ist abscheulich und stellt für die Opfer und deren Angehörige eine Missachtung höchsten Maßes dar. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigen.“

Bereits im August war das Landeskriminalamt öffentlich in die Kritik geraten, weil ein Beamter am Rande einer Pegida-Demonstration ein Fernseh-Team behindert hatte. (szo)