Merken

„Wohngebiet wird Tempo-30-Zone“

Zwischen Humboldt- und Hochwaldstraße soll so die Lebensqualität steigen. Auf der Schrammstraße gelten aber weiter 50 Kilometer pro Stunde.

Teilen
Folgen
© SZ-Grafik

Von Thomas Mielke

Herr Höhne, warum wird das Wohngebiet zwischen Mensa und Humboldtstraße zur Tempo-30-Zone?

Ralph Höhne
Ralph Höhne © Rafael Sampedro

Weil das Quartier ein reines Wohngebiet mit relativ engen Straßen ist und ein hoher Parkdruck herrscht. Zudem haben wir dort fast ausschließlich gleichrangige Straßen – es gilt also rechts vor links –, sodass die Tempo-30-Zone zur weiteren Verkehrsberuhigung und damit zur Erhöhung der Lebensqualität der Anwohner beiträgt.

War das der Wunsch der Anwohner oder eine Idee der Verwaltung?

Die Idee stammt aus der Verwaltung.

Was war der Anlass?

Die Leiterin der Verkehrsbehörde hat den Vorschlag nach einem Vor-Ort-Termin unterbreitet, weil das Gebiet für eine Tempo-30-Zone prädestiniert ist.

Die Zone umfasst auch die Schliebenstraße. Ist das nicht eher eine Durchgangsstraße?

Nein. Sie gehört zum Wohngebiet, es besteht ein hoher Parkdruck und die Straßen zwischen Kreisel an der Mandau und Hochwaldstraße sind gleichrangig.

Warum ist dann die Schrammstraße nicht auch einbezogen worden?

Sie gehört zu den Vorrangstraßen. Im Lärmaktionsplan hatten wir wegen des schlechten Zustandes einmal die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 vorgesehen. Wenn aber der laufende Ausbau fertig ist, ist der Zustand so gut, dass Tempo 30 nicht mehr gerechtfertigt ist.

Wann werden die Tempozone eingerichtet und die Schrammstraße fertig?

Die Zone wird nach der Fertigstellung der Schrammstraße eingerichtet. Die Schilder sind schon bestellt. Bei der Schrammstraße hoffen wir, dass sie wie geplant zum Jahresende fertig wird. Allerdings sind zusätzliche Arbeiten nötig geworden, sodass wir es nicht versprechen können. Viel wird jetzt davon abhängen, ob das Wetter mitspielt. Auf alle Fälle werden wir dafür sorgen, dass über den Winter die Befahrbarkeit für die Anwohner und den Durchgangsverkehr gewährleistet sein werden.