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Landkreis widerspricht AfD-Kreisrat

Detlev Spangenberg wirft dem Kreis Meißen bei der Unterbringung von Flüchtlingen Verschwendung von Mitteln vor.

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© Norbert Millauer

Von Peter Anderson und Peter Redlich

Radebeul/Meißen. In einer Pressemitteilung greift der aus Radebeul stammende AfD-Politiker Detlev Spangenberg, Kreisrat und Mitglied des Bundestages, den Landkreis Meißen wegen seiner Ausgaben für Flüchtlinge an. So würden für nicht benötigte Möbel und Hygieneartikel 1,5 Millionen Euro verschwendet worden sein.

Außerdem nennt Spangenberg Zahlen zum Radebeuler Asylbewerberheim an der Kötitzer Straße in Naundorf. Der Politiker: „Obwohl inzwischen ausreichend Unterkünfte für ‚Flüchtlinge‘ zur Verfügung stehen, hat sich der Landkreis Meißen einem Investor – über eine vertraglich zugesicherte Belegungsgarantie – zur Zahlung einer Summe von etwa 4 Millionen Euro verpflichtet!“ Mit diesem Geld sei die kreiseigene Flüchtlingsunterkunft in Naundorf nach einem Brand saniert worden. Der Investor hat diese Immobilie vom Kreis für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren gepachtet.

Auf die Anschuldigungen antwortet Manfred Engelhard, Verwaltungsdezernent für den Kreis Meißen. So habe der Kreis 2015/16 die Unterbringung der stetig wachsenden Zahl von Asylbewerbern zu gewährleisten gehabt, ohne auf eine Unterbringung in Notzelten oder in anderweitig genutzten öffentlichen Einrichtungen, auch durch Beschlagnahme, zurückgreifen zu müssen. Eine solche Notunterbringung wäre dem Landkreis wesentlich teurer gekommen. Engelhard: „Die Unterbringungsunterkünfte wurden logischerweise mit dem erforderlichen Mindestmaß an Mobiliar ausgestattet. Die Anschaffung erfolgte jeweils konkret unterkunftsbezogen, soweit Mobiliar dafür benötigt wurde.“

Durch den drastischen, nicht vorhersehbaren Rückgang der Flüchtlingszahlen Ende 2016 und Anfang 2017 habe der Landkreis seit Ende 2016 bis einschließlich Mitte des Jahres 2018 die Betreibung von zehn Gemeinschaftsunterkünften beendet. Das hierfür nicht mehr benötigte Mobiliar wurde zum Teil verkauft und im Übrigen zur weiteren Nutzung in den noch vorhandenen Objekten als Ersatz für defektes Mobiliar verwendet, so der Dezernent. Der Landkreis Meißen erfülle lediglich seinen gesetzlichen Auftrag. Von Verschwendung könne keine Rede sein.

Bei der Asylbewerberunterkunft in Radebeul handelt es sich weder um eine „kreiseigene Flüchtlingsunterkunft“ noch habe der Eigentümer „diese Immobilie vom Kreis für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren gepachtet“, widerspricht Engelhard den Behauptungen Spangenbergs.

Der Landkreis hat mit dem Eigentümer des Objektes in Radebeul einen Betreibervertrag geschlossen, der es ihm ermöglicht, in dieser Einrichtung Asylbewerber unterzubringen. Allein dafür zahlt der Landkreis einen monatlichen Betrag an den Betreiber. Möglicherweise habe Spangenberg sich summierende Tagessätze für Flüchtlinge hochgerechnet, sagt Engelhard. In keinem Fall sei das Geld für die Sanierung des durch Brand beschädigten Radebeuler Heimes verwendet worden.

Wilfried Pohl und seine Firma ITB Dresden GmbH hätten für die Sanierung und den Wiederaufbau Gelder der Brandversicherung und eigene Mittel eingesetzt, hieß es auf SZ-Nachfrage. Der Landkreis habe weder Sanierungskosten an den Eigentümer gezahlt, noch war er in anderer Weise an dem Wiederaufbau der Einrichtung finanziell beteiligt, so Engelhard.

Das Objekt sei für den Landkreis wirtschaftlich sinnvoll. Seit Inbetriebnahme Ende letzten Jahres ist die Einrichtung nahezu voll belegt. Ohne die Gemeinschaftsunterkunft in Radebeul hätte der Landkreis auf kostenintensivere Alternativen zurückgreifen müssen. Auch hätten dann andere zum damaligen Zeitpunkt noch laufende Betreiberverträge, wie etwa in Weinböhla und Moritzburg fortgeführt werden müssen, weil andernfalls eben nicht ausreichend Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestanden hätten. Die Flüchtlinge, die in den Nachbarorten untergebracht worden waren, sind nach Radebeul umgezogen.